Nicht sichtbare Paketschäden?
Hallo
Darf mein Chef nicht sichtbare paketschäden mir vom lohn abziehen die vom Empfänger beim Versender geltend gemacht wurden und der Arbeitgeber eine Rechnung bekommen hat?
Danke für eure Antworten.
4 Antworten

Du haftest nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit voll, für mittlere Fahrlässigkeit anteilig. Für beides sehe ich hier bislang keine Hinweise, sodass ich Forderungen des AG erst mal in vollem Umfang zurückweisen würde.
Deine Sachverhaltsschilderung ist allerdings ausgesprochen dürftig...

Bei der Ausübung deine Arbeit bist du über die Haftpflichtversicherung der BG versichert. Nur bei mutwilligen Schäden musst sie bezahlen. Wende dich an den Betriebsrat oder Gewerkschaft (die hat auch eine Rechtsberatung und Anwälte, die dich vertreten - wenn du Mitglied bist).

Derlei Schäden lassen sich ob des den Paketzustellern auferlegten massiven Zeitdrucks nicht vermeiden - die daraus resultierenden Schäden gehen zu Lasten des Arbeitgebers.

Selbst für sichtbare Schäden bezweifle ich gem. Deiner Ausführung, dass der AG überhaupt was abziehen darf!
Denn was kann denn der Versender dafür, wenn der Dienstleister die Pakete beschädigt oder aber mit diesen rumschmeißt, so dass der Inhalt kaputt geht?