Neuer Ehemann ist privat krankenversichert - wie müssen Stiefkinder krankenversichert werden?
Normalerweise müssen die Kinder ja bei dem Partner krankenversichert werden, der privat versichert ist. Wie ist das wenn eine Witwe, bisher mit ihren Kindern in der gesetzlichen KV wieder heiratet und dieser Ehemann ist privat krankenversichert. Müssen die Kinder der Frau dann auch privat versichert werden?
2 Antworten
Wenn ich es richtig lese,bringt die Frau die GKV Versicherten Kinder mit in die Ehe. Da die Kinder nicht die leiblichen Kinder des Ehemannes sind, gilt auch nicht die Regelung, dass die Kinder in die PKV müssen. Die Kinder können kostenfrei bei der Mutter in der GKV bleiben.
Danke, genau darum geht es in dem Fall - es sind ja nicht die leiblichen Kinder des neuen Partners!
Die kostenfreie Familienversicherung für die Kinder endet, wenn der privat versicherte Partner mehr verdient und über der JAEG (gut 50 T EUR) verdient. (Beides muss gegeben sein.)
Dann können die Kinder zum eigenen Beitrag in der Kasse bleiben oder eine private Krankenversicherung abschließen. Was sinnvoll ist hängt von vielen Faktoren ab, z.B. Alter und Gesundheit der Kinder oder ob ein Hin und Her in die Familienversicherung (wegen schwankender Einkommensverhältnisse) zu erwarten ist.
Viel Glück
Barmer
Pardon, die Kinder sind nicht die leiblichen Kinder des Ehemannes. Insofern auch keine Verpflichtung in die GKV zu müssen. Selbst wenn, dann ist die Wahl GKV oder PKV nur dann möglich, wenn die Mutter freiwillig GKV versichert ist. Ansonsten gäbe es keine Wahlmöglichkeit.