Neuer Besitzer entfernt tragende Wand ohne Benachrichtigung

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Luhukay: Zu den Aufgaben und Befugnissen des Verwalters gehört gem. § 27 (1) 3 WEG ... in dringenden Fällen - wie hier vorliegend - sonstige zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderliche Maßnahmen zu treffen. Die unzulässige eigenmächtige Entfernung einer tragenden Wand durch den neuen Miteigentümer erfordert sofortiges Handeln, wie hildefeuer bereits ausführte. Luhukay, du stehst als Verwalter im Besonderen in der Pflicht!

Ich denke hier ist Eile geboten. Polizei benachrichtigen und Gebäudesicherheit wieder herstellen lassen sofort durch Feuerwehr mittels provisorischer Abstüzung via Drehsteifen. Alles andere können dann Gerichte Staatsanwaltschaft usw. klären.