Neuer Besitzer entfernt tragende Wand ohne Benachrichtigung
Hallo, ich bin in der Hausverwaltung von unserem Gebäude. Eine Wohnung wurde verkauft und der neue Besitzer hat eine (anscheindend) tragende Wand herausgerissen. Die Mieter in der höheren Wohunng berichten nun dass sich 'der Boden senkt' und haben mich gebeten mich darum zu kümmern.
Kann ich als Hausverwaltung den neuen Eigentümer 'zwingen' auf eigene Kosten die Wand wieder einzubauen, bzw wieder für die Stabilität zu sorgen? Hängt das damit zusamen ob es wirklich eine tragende Wand war oder nicht und werd würde mir sagen können ob es eine tragende Wand war?
2 Antworten
Luhukay: Zu den Aufgaben und Befugnissen des Verwalters gehört gem. § 27 (1) 3 WEG ... in dringenden Fällen - wie hier vorliegend - sonstige zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderliche Maßnahmen zu treffen. Die unzulässige eigenmächtige Entfernung einer tragenden Wand durch den neuen Miteigentümer erfordert sofortiges Handeln, wie hildefeuer bereits ausführte. Luhukay, du stehst als Verwalter im Besonderen in der Pflicht!
Ich denke hier ist Eile geboten. Polizei benachrichtigen und Gebäudesicherheit wieder herstellen lassen sofort durch Feuerwehr mittels provisorischer Abstüzung via Drehsteifen. Alles andere können dann Gerichte Staatsanwaltschaft usw. klären.