Neuen Job angenommen , Flucht in frauenhaus.kann ich wieder ALG2 bekommen?

2 Antworten

Wenn Du den Job kündigst, kann wird zwar ALG 2 bezahlt. Aber es kann für 3 Monate um 30% gekürzt werden, wenn Du für die Kündigung keinen "wichtigen Grund" hast.

Mobbing durch einen Ex kann ein "wichtiger Grund" sein. Wichtig ist deshalb, dass Du nachweisen kannst, dass Du wieder gemobbt wirst und deshalb den Job kündigen musstest. Wenn Du ins Frauenhaus flüchtest, ist das schon mal ein starkes Indiz für das Mobben. Gut wäre, wenn andere Dinge dazu kämen, wie dass Du Dich zur Wehr setzt, durch eine Strafanzeige oder indem Du versuchst, ein Kontaktverbot gegen ihn zu erwirken.

du kannst ins frauenhaus und ein kontaktverbot gegenüber deinem noch-partner erwirken. er darf sich dir dann nicht mehr nähern. auch nicht auf arbeit