Nebenkostenabrechnung nie erhalten die letzen Jahre?
Hey zusammen,
es geht um meinen besten Schulfreund - der hat letztes Jahr eine Wohnung, ca. 30 km von unserem Wohnort entfernt, erhalten. Er ist am 01.10.2020 ein- und am 01.06.2022 ausgezogen (da seine Stiefmutter schwer erkrankt ist, will er sie pflegen).
Nun ist es so: er muss eine Nebenkostenabrechnung zahlen.
In seinem Vertrag steht, dass er für die Wohnung 690 € warm zahlen muss, Strom inklusive. Er hat in den Jahren, die er dort gewohnt hat, keine Nebenkostenabrechnung vom Vermieter oder sonst jemanden bekommen, und er soll mehr zahlen als er eingezogen ist, weil angeblich der Stromzähler mit allen anderen Wohnungen zusamen verbunden ist.
Nun wissen wir nicht mehr weiter. Bevor wir rechtlich gegen den Vermieter vorgehen, wollten wir uns erkundigen, welche Rechte wir haben. Laut Vertrag ist keine Klausel im Vertrag oder sonstiges.
Ich bitte um eure Hilfe.
lg Hero
5 Antworten

wenn im Mietvertrag eine Nebenkostenpauschale über Summe XY vereinbart war, dann bekommt dein Freund keine Abrechnung mehr, egal was er verbraucht hat, hat er weniger Verbraucht als er dafür gezahlt hat, kann sich das der VM in die Tasche stecken, umgekehrte natürlich dein Freund, wenn er mehr verbraucht hat macht der VM Minus und dieser zahlt drauf.
Hat er keine Pauschale stehen sondern steht dort monatl. Abschlagszahlung, dann wird er eine Abrechnung bekommen und muss eventuell nachzahlen.

Der VM kann nur das vergangene Abrechnungsjahr verlangen ergo =1.01.21-31.12.21 und das laufende Jahr, für das die Abrechnung entsprechend nächstes Jahr kommt.
Alles was vor dem 01.01.21 war ist verjährt.

Wenn im Mietvertrag eine Warmmiete inkl. Strom vereinbart wurde, kann es keine Betriebskostenabrechnung geben. Wenn eine Betriebskostenvorauszahlung vereinbart wurde, so sind diese spätestens 12 Monate nach Abrechnungszeitraum abzurechnen. Was der da mit seiner Elektrik rumgemurkst hat, braucht den Mieter auch nicht zu interessieren.
Du brauchst auch nicht dagegen „vorgehen“, sondern einfach die Forderung als unbegründet zurückweisen. Erst, wenn Post vom Amtsgericht kommt, musst du aktiv werden. Das ist aber äußerst unwahrscheinlich.

Hay liebe leute ich habe den Mietvertrag von meinem schulfreund gefunden nun ist es so ich habe es nirgendswo das gefunden das er Nebenkosten zahlen muss, wenn er ausziehen muss und er seit 2 jahren dort gewohnt hatt und immer pünktlich die miete gezahlt hatt es gab nie Probleme nun bitte ich euch mir bei dieser schwerenfall zu helfen da ich selbst mich da nicht aus kenne muss er die Nebenkosten zahlen, wenn er auszieht oder bevor da er die jahre dort keine Nebenkosten Abrechnung nie erhalten hat es wäre super wenn ihr mir die Frage beantworten würden den Mietvertrag liege ich euch dabei.
Lg euer hero









Strom ist grundsätzlich nie in einer Warm Miete inkludiert. Wasser und Heizung kann sein.

Wenn im Mietvertrag steht: inkl. Strom, ist selbstverständlich auch Strom dabei. Ansonsten würde die Stromrechnung nicht vom Vermieter, sondern vom Grundversorger kommen.
Ich lese in Paragraph 2, dass neben den 640,-€ für die "Warmmiete" eine Betriebskostenvorauszahlung von 50,-€ zu zahlen ist für die kalten Betriebskosten, über die jährlich abgerechnet wird. Die Heizkosten sind also wohl neben der Kaltmiete in den 640,-€ enthalten.
Da steht übrigens nicht, dass sein privater Haushaltsstrom inkludiert ist, sondern nur "allgemeine Stromkosten", das wäre Strom für Treppenhausbeleuchtung etc..
Für 2020 darf der Vermieter nichts mehr fordern, aber für 2021 und 2022. Was steht denn in der Abrechnung? Mach doch davon auch ein Foto.