Nebenjob als Trainer / Steuern / Freibeträge
Hallo, ich hoffe hier kann mir jemend Auskunft geben, bei der Suche im Internet bin ich da noch nicht richtig schlau geworden. Ich bin Angestellter (ca. 3.000 € Brutto p.M.), meine Frau arbeitet auf 400 € und wir haben 2 Kinder. Nun habe ich einen Trainerposten (Fußball) angenommen wo ich mtl. 500 € bekomme. Der Verein möchte mir das mtl. in einer Summe auf mein Konto überweisen. Wie wird das jetzt steuerlich behandelt, muss ich etwas anmelden, gibt es evtl. Freibeträge und was kann ich evtl. tun um die Sache irgendwie zu optimieren??? Vielen Dank für eure Antworten !!!
1 Antwort
Monatlich 500€? Na da bekommst du aber mehr als meine Trainer bekommen haben als ich noch jung war...
Aber es ist so, dass es eine Übungsleiterpauschale gibt. Seit 2007 oder so, ist der Freibetrag bei 2100€. Alles was weniger ist muss nicht versteuert werden, alles was drüber ist dann aber schon. Auch die Sozialabgaben würden bei weniger als 2100 wegfallen. Ich glaube das wurde damals mit dem sozialem Engagement begründet. Bei dir wird es diesen Betrag überschreiten, aber immerhin solltest du 4 Monate ohne steuerliche Abgaben haben.
OK, erstmal danke für die Antwort. Kann ich jetzt diese Übungsleiterpauschale mit einem 400 € Job kombinieren? Demnach könnte ich ja bis 575 € p.M. bekommen ohne Steuern zu zahlen. Müssen dann Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden, und muss ich das machen oder der Verein? Gibt es sonst noch irgendwelche Tricks und Kniffe die zu beachten sind???
Den Unterschied zw. Freibetrag und Freigrenze kannte ich so auch noch nicht, danke dafür.
Ich bin mir aber immer noch nicht sicher, wie ich nun genau vorhehen muss um Übungsleiterpauschale und 400 € - Job zu kombinieren ohne einen Fehler zu machen. Kann ich einfach die mtl. 500 € auf mein Konto überweisen lassen und in der Steuererklärung die Einnahmen auf Übungsleiterpauschale und 400 € Job aufteilen??? Muss man einen 400 € Job vorher irgendwie anmelden oder auch die Übungsleitertätigkeit??? Wäre super wenn mir hier nochmal jemand Auskuft geben könnte. Vielen Dank !!!
Das muss ich leicht ergänzen. Die Übungsleiterpauschale, welche in §3.Nr.26 EStG beschrieben ist, ist kein Freibetrag sondern eine Freigrenze. Das bedeutet, dass wenn die Einnahmen diese Grenze überschreiten sind alle Einnahmen steuerpflichtig. Die Werbungskosten werden ebenfalls nur in dem Fall berücksichtigt wenn die Grenze überschritten wird und nicht vorher.
z.B.
1) Einnahmen: 3500€; WK 600€; Einkünfte = 2900€; Die Freigrenze von 2100€ ist überschritten, die 2900€ sind damit der besteuerung zu unterwerfen.
2) Einnahmen:2400€; WK 600; Einkünfte = 2100 (2400-300); Die 2100€ bleiben Steuerfrei.