Nebenjob als Freiberuf - reicht "Einkünfte als selbstständiger Arbeit" in der Steuererklärung, oder muss Umsatzsteuererklärung auch sein?
Hallo,
ich habe einen Nebenjob, in dem ich (mit Kleinunternehmerregelung, also Rechnungen ohne Umsatzsteuer) freiberuflich tätig bin. Das habe ich bei der Steuererklärung unter "Einkünfte aus selbstständiger Arbeit" angegeben. Dabei habe ich auch die Nutzung des Pauschalbetrages bei den Ausgaben statt einer genauen Ausgabenauflistung gewählt. Muss ich jetzt parallel dazu auch die Umsatzsteuererklärung machen? Und was passiert, wenn die dort in der EÜR angegebenen Ausgaben in der Summe nicht dem Pauschalbetrag aus der normalen Steuererklärung entsprechen?
Vielen Dank im Voraus für alle Antworten - ich bin leider auch nach ausführlichem Googlen noch vollkommen überfragt :(
2 Antworten
Ja, die Umsatzsteuererklärung muss sein.
Das Finanzamt möchte auf dem amtlichen Formular, Deinen Umsatz des Erklärungsjahres und des Vorjahres (ggf. 0,- Euro) haben. Also nur 1. Seite ausfüllen.
In er Umsatzsteuererklärung werden keine Ausgaben aufgeführt.
Danke! Dann weiß ich Bescheid und mach mich mal an's Papierschwärzen ;)
ich bin leider auch nach ausführlichem Googlen noch vollkommen überfragt :(
Ein Blick in § 18 Absatz 3 UStG hätte Klarheit verschafft.
Danke für den Tipp! Dass das in irgendeinem Gesetz steht, war schon klar, nur gibt es da ein paar - wenn ich die alle durchlesen würde, wäre bis dahin garantiert die Abgabefrist für die Umsatzsteuererklärung abgelaufen...
Danke also für den Hinweis, wo das steht, das gibt natürlich die maximale Sicherheit!