Nebengewerbe anmelden - Auswirkungen auf Elterngeld?
Hallo an alle,
ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
Folgende Situation: ich bin Vollzeit im Angestellenverhältnis tätig und befinde mich derzeit im Mutterschutz. Ich beabsichtige 2 Jahre Elternzeit zu nehmen und demnach 1 Jahr Elterngeld zu beziehen (danach Halbzeit im Angestellenverhältnis weiterzuarbeiten). Während der Elternzeit und auch danach möchte ich ein Nebengewerbe starten, wobei es sich um ein Vertriebssystem auf Provisionsbasis handelt. Heißt: in einem Monat können da 100 EUR Provision rauskommen, im nächsten aber auch 400 EUR oder 600 EUR oder später eben auch mal 900 EUR. Wie wirkt sich dies nun auf das Elterngeld aus, da man ja nicht im Vorfeld sagen kann, wieviel ich tatsächlich dazuverdiene?
Danke für Tipps und Informationen!
1 Antwort
Diese Frage solltest du an die Stelle weitergeben, die für Elterngeld zuständig ist. Bitte auch dann schriftlich bestätigen lassen für evtl. Widersprüche, fall die Rechtssprechung anders ist.