Nebengewerbe + Vollzeitstelle, wie sieht das steuerlich aus?

3 Antworten

Ich habe gelesen, dass es bis 17.000€ von der Steuer befreit ist


Da scheinst Du etwas nicht richtig oder etwas Falsches gelesen zu haben. Vermutlich ging es um die Kleinunternehmerregelung für Umsätze bis zu € 17.500. Anfangsinformationen dazu findest Du unter:

https://de.wikipedia.org/wiki/Kleinunternehmerregelung_%28Deutschland%29

Dafür soll ich mir von dem Auftraggeber einen Gewerbeschein holen und ein Nebengewerbe anmelden

Der Auftraggeber vergibt den Auftrag, nicht einen Gewerbeschein. Wie das mit dem Gewerbeschein genau geht, steht auch bei Wikipedia unter Gewerbeanmeldung.

Wie sich der Nebenjob nun einkommensteuerlich auswirkt, kann man mangels Details nur rätseln. Im beinahe ungünstigsten Fall hast Du bei € 17.000 Umsatz nur Betriebskosten von - sagen wir - € 1.000, so dass sich Dein zu versteuerndes Einkommen um € 16.000 erhöht. Wäre Dein bisheriges zu versteuerndes Einkommen - angenommen - € 30.000, dann stiege Deine einkommensteuerliche Belastung von insg. € 5.769 (inkl. Soli ohne KiSt) auf € 11.566. Das Mehreinkommen von € 16.000 führt also zu einer Steuerbelastung von € 6.097 (= 38 %).

Die 17.500 € beziehen sich auf den Jahresumsatz, der bis zum Erreichen dieser Grenze umsatzsteuerfrei bleiben kann. Sprich auf deinen Rechnungen weist Du keine Umsatzsteuer aus und führst diese auch nicht ans Finanzamt ab.

Ein Gewerbe und nur ein Auftraggeber riecht förmlich nach Scheinselbstständigkeit. Da kann man bei den drohenden Sozialversicherungs- und Lohnsteuernachzahlungen nur zur äußersten Vorsicht raten.

Den Gewerbeschein bekommt man übrigens beim Gewerbeamt und nicht beim Auftraggeber ..;-)

Der Gewinn (ermittelt durch Einnahme/Überschußrechnung) aus deinem Gewerbe wird deinem Bruttoeinkommen aus der Vollzeitbeschäftigung zugerechnet. Dann wird die fällige Gesamteinkommenssteuer ermittelt und die bereits einbehaltene Steuer aus dem Arbeitnehmertätigkeit angezogen. Übrig bleibt die zu zahlende Einkommenssteuer.

Tu Dir selbst einen Gefallen und besprich die Angelegenheit im Vorfeld mit deinem Steuerberater. So hopplahopp funktioniert das nicht und geht mit Sicherheit daneben.

17.500,- Umsatz ist die Grenze für Kleinunternehmer. Dort wird Umsatzsteuer nicht erhoben. Aber es bezieht sich nur auf Umsatzsteuer. Der Gewinn unterliegt natürlich der Einkommensteuer.

Ausserdem, wird es ja ein Unternehmer sein, der Dich beauftragt. Daher wird es besser sein, wenn Du auf Regelbesteurung optierst udn auf Dein Honorar die Umsatzsteuer aufschlägst. Ist für den Auftraggeber egal, der kann es als Vorsteuer abziehen aber Du hast dadurch selbst den Vorsteuerabzug aus Deinen Kosten.

DEin Gwinn geht über die Anlage "G" in Deine Einkommensteuererklärung.

Rechne bei 35.000,- Brutto damit, dass das Zusatzeinkommen mit ca. 35 % Einkommensteuer belastet sein wird.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986