Nebenberuflich Angestellt - Wie führe ich mein Fahrtenbuch?
Hallo zusammen,
angenommen ich bin freiberuflich tätig und habe mir hierfür einen Dienstwagen zugelegt und möchte Fahrtenbuch führen. Wie sind nun die Eintragungen im Fahrtenbuch zu meinem nebenberuflichen Arbeitgeber einzutragen bzw. hinterher zu versteuern? Aus meiner Sicht müsste dies ja im Fahrtenbuch eine Privatnutzung darstellen, für die ich aber trotzdem die Pendlerpauschale anwenden könnte, oder?
Mit freundlichen Grüßen
Christopher
1 Antwort
Aus meiner Sicht müsste dies ja im Fahrtenbuch eine Privatnutzung darstellen, für die ich aber trotzdem die Pendlerpauschale anwenden könnte,
Wenn wir das Wort "Pendlerpauschale" durch "Entfernungspauschale" ersetzen genau richtig.
Dann spare Dir doch die Einträge für die Fahrten zu den vom Arbeitgeber zugeteilten Tätigkitstätten und unterscheide nur zwischen eigenbetrieblich und Privat. Für Deine Buchführung sind die Fahrten zum Arbeitsplatz der Anstellung sowieso nicht betrieblich, egal ob der Arbeitsplatz im Betrieb des Arbeitgebers ist, oder eine seiner Kundenadressen.
Die Entfernungspauschale kannst Du sowieso abziehen.
Bezüglich dieser Sache ist mir noch eine Frage eingefallen.
Es gibt drei Spalten im Fahrtenbuch geschäftlich, whng-Arbeit, und privat. Als geschäftlich sehe ich jede Fahrt an, welche nicht privat und nicht zwischen Wohnung und Arbeit bzw. erster Tätigkeitsstätte durchgeführt wurde.
Nach meinem Verständnis müsste ich bei whng-arbeit nun die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte, die in meinem Fall bei einem Kunden läge, und den Weg zurück nach Hause eintragen.
Nur wie wird das mit der ersten Tätigkeitsstätte festgestellt? Ich weiß meistens erst eine Woche im Voraus, wo ich wirklich hinfahre und habe bedenken, die Einträge bei den dienstlichen Fahrten falsch zu setzen.
Viele Grüße
Christopher