Nachzahlung möglich, bei verspäteter Antragstellung der Verlängerung von Grundsicherungsleistungen?
Grundsicherungsleistungen werden gem. SGB XII nach Antragstellung i.d.R. für 12 Monate gewährt. Geht bei einer verspäteten Antragstellung auf Verlängerung der Grundsicherungsleistung der Anspruch auf Leistungen verloren, obgleich sich die Voraussetzungen nicht verändert haben oder gibt es eine Nachzahlung?
Danke für die Antworten
Gruß emo1954
1 Antwort

Eine Möglichkeit um kein Geld zu verlieren ist: eine kurze Mitteilung an das Amt, mit der Bitte um Fristverlängerung für den Weiterbewilligungsantrag. Alle Leistungen werden von dem Monat an gezahlt, indem der Antrag gestellt wurde.
Ich hoffe diese Info hilft und ist noch nicht zu Spät lg