Nachzahlung durch Elterngeldbezug und Steuerklassenwechsel?
Hallo zusammen,
ich komme nicht weiter. Wir haben die Steuerklassen 4/4, ich trage ca. 40% zum HHE bei und wir haben Kinderbetreuungskosten.
Bei einer zweiten Elternzeit könnte ich durch 3/5 mein Elterngeld erhöhen, dadurch sind wir aber zu einer gemeinsamen Veranlagung verpflichtet?!
Ergibt sich durch Beibehaltung von 4/4 unterm Strich nicht ein Vorteil, dass zwar das Elterngeld etwas niedriger ist, wir aber durch evt. Getrennte Veranlagung weniger Steuern nachzahlen müssen / etwas raus bekommen? Zudem haben wir während des Wechsels in 3/5 erheblich netto weniger als das „höhere“ Elterngeld dann ausfallen würde.
Vielen dank schon mal für die Hilfe!
Heike
3 Antworten
Die getrennt Veranlagung ist nur in seltenen Fällen günstiger, und dabei geht es meist darum, dass ein Ehegatte selbständig oder Beamter ist.
Es kommt doch nicht darauf an, wieviel Ihr erstattet bekommt oder nachzahlen müsst, sondern auf die Gesamtsteuerlast für das Jahr. Und die ist nach Steuererklärung immer gleich hoch (natürlich nicht bei Zusammen- oder Einzelveranlagung, da ist die Einzelveranlagung wahrscheinlich teurer, sondern bei III/V oder IV/IV) - die Lohnsteuer ist nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer.
Eine getrennte Veranlagung ist wohl auch bei 3/5 möglich und kann u.U. bei Elterngeldbezug sinnvoll sein, das muss man dann durchrechnen.
Das vorübergehend niedrigere Netto wird durch die Steuererklärung ausgeglichen, während das erhöhte Elterngeld bleibt.
Ich bin kein wirklicher Steuerexperte. Aber warum sollte eine getrennte Veranlagung für euch günstiger sein? Evtl. Bekommt ihr bei 4/4 mit der Jahressteuererklärung mehr zurück, aber habt dann vorher auch mehr Lohnsteuer abgeführt. Denn für deine Steuerberechnung bei der Steuererklärung spielt die Lohnsteuerklasse keine Rolle.
Bin Mal gespannt auf die Antwort der Experten.