Nachzahlung bei Nebenkosten - ist Zahlung in Raten möglich?
Wenn man bei den Nebenkosten für seine Wohnung mit einer kräftigen Nachzahlung konfrontiert wird, ist es dann erlaubt die Zahlung in Raten vorzunehmen wenn man nicht auf einen Schlag die gesamte Summe zusammen bekommt? Hat man da einen Anspruch drauf? Danke
2 Antworten

ich bin kein spezialist in mietrecht, jedoch kann ich mir nicht vorstellen, dass es einen anspruch auf ratenzahlung gibt. die ansprüche ergeben sich aus der vergangenheit und damit sind sie vom vermieter vorfinanziert.
in §556 (3) BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html) wird auch erwähnt, dass der vermieter zu teilabrechnungen nicht verpflichtet ist.
solltest du nicht zahlen können, so sprich mit dem vermieter über teilzahlungen. geht er auf den vorschlag nicht ein, so sprich über eine übliche verzinsung eines ratenkredits mit ihm. ich denke, der vermieter sollte gesprächsbereit sein.
erschwerend dürfte wohl sein, dass die neuen vorauszahlungen angepasst und erhöht werden. damit hast du einen doppelte last.

Ich kann mich nur den Beiträgen meiner Vorredner anschließen. Einen gesetzlichen Anspruch auf Ratenzahlung gibt es, nach allem was mir bekannt ist, nicht. Als einzige Möglichkeit bleibt demnach übrig, mit dem Vermieter über diese Option zu verhandeln. Er wird vielleicht auch einsehen, dass es besser ist das Geld in Raten als garnicht zu bekommen.