Nachzahlung - Vorrauszahlung
Mein Mann hat Steuerklasse 3 (hatte 2009 - 40 Tage Kurzarbeit), ich habe Steuerklasse 5. Für 2009 sollen wir nun im nächsten Monat einen grösseren Betrag an das Finanzamt nachzahlen. Im Monat Dezember sollen wir bereits dieselbe Summe vorrauszahlen für 2010. Dazu kommen ab 2011 Vorrauszahlungen pro Quartal - und das auch nicht wenig. Seit wann ist das so, und ist das wirklich richtig so? Wir kennen sonst Niemanden, der eine solche Summe nachzahlen, bzw. vorrauszahlen soll!
2 Antworten
Ja. Ist auch durchgeklagt. Die Erhebung von Einkommensteuervorauszahlungen ist auch bei Arbeitnehmer mit III/V rechtmäßig.
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Steht auch so im § 37 EStG, ich wundere mich manchmal, womit die Leute so vor die Finanzgerichte ziehen.
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Kann man was dagegen machen?
Ja, wenn nämlich einigermaßen sicher ist, dass für 2010 und 2011 keine solchen Nachzahlungen anfallen werden. Dann kann man mit einem formlosen Antrag die Herabsetzung der Vorauszahlung beantragen. Der Antrag muss natürlich begründet werden.
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Alternativ könnte man auch gleich zu IV/IV wechseln.
Wahrscheinlich hast Du eine Arbeit ähnlich einer Selbständigkeit. Am besten solltest Du zu einem Steuerberater gehen, der kann vielleicht herausarbeiten, daß Dein Einkommen nicht so hoch ist(wenn es denn so ist) und Du deshalb von der Steuervorauszahlung befreit werden kannst. Steuervorauszahlungen werden aufgrund der Höhe der Nachzahlung der Einkommensteuer berechnet. Sie soll eine Entlastung für den Steuerbürger darstellen damit dieser nicht auf einmal einen höhen Betrag ans Finanzamt abführen muss. Daher wird die ungefähre Nachzahlung auf die noch verbleibenden Quartale aufgeteilt. Ist also rechtens, allerdings kannst du bei deinem Finanzamt einen Antrag auf Herabsetzung der Steuervorauszahlungen beantragen. Sollte kein Problem sein, wenn du bisher immer deine Einkommensteuernachzahlung pünktlich bezahlt hast. http://www.cosmiq.de/qa/show/262751/Steuervorauszahlung-beim-Arbeitnehmer/