Nachweis ZÜP bei 1y+ unangemeldet ausbildungssuchend?

1 Antwort

Ich vermute mal, dass es keine Antworten gab, weil deine Frage schwer verständlich ist... Daher frage ich jetzt mal nach was konkret gemeint ist bzw. was schildere ich mal, was ich an deinem Text nicht verstehe:

Ich verstehe schon den Titel der Frage nicht... "1y+ unangemeldet ausbildungssuchend?"

Und wer verlangt die Zuverlässigkeitsüberprüfung und das in welchem Zusammenhang? Ich kenne den Begriff nur im Verbindung mit dem Luftsicherheitsgesetz oder auch dem Polizei- und Ordnungsbehördengesetz.

Das Problem dennoch besteht darin, dass im Februar 2021 die AfA mich aufgrund fehlendem Kontaktes abmeldete.

AfA = Agentur für Arbeit? Wo wurdest du abgemeldet und was soll man unter "fehlendem Kontakt" verstehen?

Daraus resultiert eine Lücke von ca. 1 1/3 Jahren.

Auch das verstehe ich nicht ganz... Wo genau soll die Lücke bestehen?

In diesem Zeitraum hat meine Mutter scheinbar weiterhin Kindergeld von der Familienkasse erhalten und ist davon überzeugt, dass diese mich als "ausbildungssuchend" im System haben. Besteht denn keine Lösung, die mir irgendwie aus der Patsche hilft?

Was genau ist daran denn das Problem? Wird Kindergeld zurückgefordert? Warst du denn "ausbildungssuchend"?

Entschuldige die etwas ungenaue Beschreibung meiner Situation.
Die Zuverlässigkeitsüberprüfung ist wie bereits vermutet im Zusammenhang eines Jobs beim DHL Hub, sprich Luftsicherheit.

AfA = Agentur für Arbeit? Wo wurdest du abgemeldet und was soll man unter "fehlendem Kontakt" verstehen?

Genau. Mir wurde geschildert, dass es scheinbar nicht möglich gewesen sei Kontakt mit mir aufzubauen und daher keine Hilfe anzubieten sei. Ursprünglich war ich als "ausbildungssuchend" bei der Agentur gemeldet.

Auch das verstehe ich nicht ganz... Wo genau soll die Lücke bestehen?

Die Lücke ergab sich daraus, dass die erwähnte Abmeldung im Februar 2021 erfolgte. Den Zeitraum von dann bis heute ist die Agentur für Arbeit nicht in der Lage mir nachzuweisen.

Was genau ist daran denn das Problem? Wird Kindergeld zurückgefordert? Warst du denn "ausbildungssuchend"?

Meines Wissens nach gab es bisher keine Rückerstattung des Kindergeldes seitens der Familienkasse.
Das merkwürdige an dieser Situation ist dennoch, dass scheinbar nach dem Februar 2021 weiterhin Kindergeld überwiesen wurde, sprich bei der Familienkasse als "ausbildungssuchend" gemeldet war/bin.

Mir geht es hierbei hauptsächlich darum eine Option zu finden, die es mir ermöglicht die Behörden zufrieden zu stellen. Die Zuverlässigkeitsüberprüfung ist mein einziges Hindernis an der Arbeit beim DHL Hub.

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@JohnPB

Sehr viel klarer ist das ja jetzt leider nicht ('etwas' ungenau ist schon untertrieben...). Ich versuche es mal mit einer Interpretation (einfacher wäre es allerdings, Du würdest den Sachverhalt mal von Anfang an, vollständig, nachvollziehbar und ausführlich schildern und nicht so bruchstückhaft wie bisher):

Du warst bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend gemeldet. Dann konnten die keinen Kontakt zu Dir aufnehmen, weshalb Du dort ab dem xx. Februar 2021 NICHT MEHR als ausbildungssuchend gemeldet warst.

Gleichzeitig ging die Kindergeldkasse aber davon aus, dass Du weiterhin ausbildungssuchend bist und hat daher weiter Kindergeld an Deine Mutter gezahlt.

Die Frage hier ist also: Hat Deine Mutter entsprechende Mitteilungen gemacht (für volljährige Kinder müssen Eltern regelmäßig Angaben machen und nachweisen, dass nach wie vor ein Kindergeldanspruch besteht, dazu werden Formulare versandt).

Dann ist da die nebensächliche Frage, warum denn kein Kontakt bestand.

Die Frage ist außerdem: Bestand denn nun seitens Deiner Mutter (!) Anspruch auf Kindergeld? Ich gehe davon aus, dass Du bereits im Februar 2021 volljährig warst, ist dem so? Dann findest Du hier die Voraussetzungen für einen Kindergeldanspruch:
Kindergeld ab 18 Jahren - Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)

Wenn kein Anspruch bestand, dann muss Deine Mutter (!) an sich das zu Unrecht erhaltene Kindergeld zurückzahlen. Da kommt ggf. irgendwann ein Schreiben der Kindergeldkasse mit der Forderung nach Belegen zum Kindergeldanspruch. Oder man geht proaktiv auf die Kindergeldkasse zu.

Du schreibst "Meines Wissens nach gab es bisher keine Rückerstattung des Kindergeldes seitens der Familienkasse."

Ich schätze mal, das ist falsch formuliert, oder? Die Kindergeldkasse hat ja nichts zu erstatten, wenn überhaupt, müsste das Deine Mutter tun.

Nun schreibst Du

" Den Zeitraum von dann bis heute ist die Agentur für Arbeit nicht in der Lage mir nachzuweisen"

Was für einen 'Nachweis' erwartest Du denn von der AfA? Aus deren Sicht gab es keine Möglichkeit, Kontakt zu Dir aufzunehmen, also auch keine Möglichkeit, Dir bei der Ausbildungsplatzsuche zu helfen oder Dir einen Platz zu vermitteln. Da Ausbildungssuchende m.W. keine Leistungen erhalten, wurdest Du dann eben einfach nur von der Liste gestrichen, so dass niemand mehr Arbeitszeit dafür aufwendet, Dir zu helfen, da dies ja zu nichts führte. Da kann niemand etwas 'nachweisen'.

Die Kernfrage bleibt aber:

Was haben der Umstand, dass Du nicht auf der Liste der Ausbildungssuchenden standest und der Umstand, dass Deine Mutter u.U. unberechtigt Kindergeld für Dich bezogen hat, überhaupt mit der Zuverlässigkeitsüberprüfung zu tun? Was genau muss denn im Rahmen dieser Überprüfung nachgewiesen werden? Man DARF ja durchaus nicht ausbildungssuchend sein, nichts tun und weiter von den Eltern unterhalten werden, das ist ja nicht verboten.

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