Nachtzuschlag - Feiertagszuschlag - sind die Zuschläge wirklich frei von Steuern?
Möchte wegen Nachtzuschlag bzw. Feiertagszuschlag nachfragen, stimmt es wirklich, daß diese Zuschläge noch frei von Steuern sind? Das behauptet jedenfalls ein Bekannter, der neu in einer Gaststätte arbeitet. Es seien auch sehr unterschiedliche Sätze von 25 % bis 150 % - wo kann man da denn nachschauen? Sind die Zuschläge gesetzlich geregelt?
2 Antworten

Der Arbeitgeber kann Zuschläge für Nacht- oder Feiertagsarbeit zahlen.
Das Steuergesetz, Kollege wfwbinder hat darauf verlinkt, regelt nur bis zu welcher Höhe die steuerfrei sind.
Die Sätze im Steuergesetz sind weder Mindestbeträge noch Höchstbeträge. Wenn der Arbeitgeber mehr zahlt, dann ist das nur nicht mehr steuerfrei. Und ob er überhaupt zahlt, hängt von Arbeitsvertrag, Tarifvereinbarungen und sonstigem Zeug ab.

Ja, zumindest weitgehend.
was im einzelnen frei ist, siehe hier: