nachträgliche Grundstücksteilung?
Guten Abend,
ich habe vor 4 Jahren ein Haus gebaut mit 2 Wohnungen. Die Wohnungen sind so geplant und ausgeführt, dass ich jede separat verkaufen kann. Meine Fragen:
- was muss ich tun um die beiden Wohnungen auch in 2 Grundbuchblätter zu bringen bzw. „grundbuchlich“ zu trennen?
- das Haus steht auf einem 1.200qm großen Grundstück, ich würde bei Separierung der Wohnungen auch das Grundstück teilen wollen in 2x 600qm. was muß ich tun bzw. wie wäre der Prozess?
Besten Dank!
Matthias
2 Antworten
Da es sich um ein Zweifamilienhaus handelt kannst Du nur eine Teilungserklärung herbeiführen in der jeder Wohneinheit auch eine Grundstücksfläche zugeordnet wird. Aber eine echte Teilung des Grundstücks wäre nur bei Errichtung eines Doppelhauses möglich gewesen.
Ein Käufer einer Eigentumswohnung erwirbt automatisch einen entsprechenden Nutzungsanteil. Aber in der Teilungserklärung wird festgelegt, welche Flächen zu seiner Wohnung zur alleinigen, bzw. zur gemeinschaftlichen Nutzung gehören. Diese Teilungserklärung wird auch im Grundbuch niedergelegt. Die Hausordnung beschreibt nur, welche Pflichten der einzelne Eigentümer hat, sie kann mit Zustimmung aller Betroffenen auch geändert werden. Bei der Teilungserklärung sind die Hürden einer Änderung deutlich höher und sie muß notariell beglaubigt werden.
Moin,
ab zum Bauamt, welches dich danach zum Katasteramt schickt.
In einigen Bundesländern brauchst Du zuvor die Genehmigung von der Gemeinde.
was irritiert: du hast ein Grundstück, darauf ein Haus und zwei Wohnungen... sind das zwei DHH?
Darüber hinaus solltest Du auf die Grunddienstbarkeit achten. Das gehst Du aber zuletzt auch mit dem Notar durch.
Vielen Dank! Es handelt sich um ein Haus mit 2 Wohnungen, eine im ED und eine im OG. schon vor 4 Jahren so gebaut, dass Trennung möglic, Stichwort „Abgeschlossenheitserklärung“.
Beste Grüße!
Matthias
genau das ist wohl die Lösung. Dem Käufer der Wohnung wird im Grundbuch ein Miteigentum von x% am Gesamtgrundstück einegeräumt, ist dann wie bei Mehrfamilienhäusern mit mehreren ETW. Es muss dann noch eine 2. Verinbarung/Hausordnung o.ä. her wo man detaillierter definiert we was darf und nicht.