Nachträgliche Bürgschaft?
Ich habe bei meiner Hausbank vor ca. 4 Jahren eine Baufinanzierung für ein altes Bauernhaus abgeschlossen. Es war von Anfang an klar, dass ich das Häuschen alleine finanzieren werde und eine Bürgschaft war damals lt. Bank nicht notwendig. Nun bin ich auf meinem Privat-Girokonto unterhalb der vereinbarten Linie gerutscht, aber die Raten für das Haus bezahle ich weiterhin brav von meinem Haus-Girokonto. Den Ausgleich des Privat-Girokontos kann ich innerhalb von 4 Wochen stemmen (belegbar mit Rechnungen, die ich an meine Kunden gestellt habe). Nun erwartet die Bank als "vertrauensbildende Maßnahme" (Zitat), da Ihr Vertrauen in mein "Kundenengagement" (Zitat) enttäuscht ist, dass ich nachträglich einen Bürgen für die Hausfinanzierung bringe. Aber mit der Hausfinanzierung gibt es gar keine Probleme. Wie soll ich mich verhalten?
1 Antwort
Nachsicherungsrecht: Die Bank kann i.d.R. vom Kunden die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten für seine Verbindlichkeiten verlangen, wenn sich aufgrund nachträglich eingetretener oder bekanntgewordener Umstände, z.B. aufgrund einer Verschlechterung oder drohenden Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, eines Mithaftenden oder Bürgen oder des Werts bestehender Sicherheiten, eine Verändeurng der Risikolage ergibt. Wie ist das Verhältnis des aktuellen Darlehensstandes und des vorsichtig angenommenen Verkehrswerts des Grundstücks? Hat sich das Sach-Risiko der Bank verbessert, dann hätten Sie ein Gegenargument der Bank gegenüber.