Nachträgliche Bürgschaft?

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Nachsicherungsrecht: Die Bank kann i.d.R. vom Kunden die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten für seine Verbindlichkeiten verlangen, wenn sich aufgrund nachträglich eingetretener oder bekanntgewordener Umstände, z.B. aufgrund einer Verschlechterung oder drohenden Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, eines Mithaftenden oder Bürgen oder des Werts bestehender Sicherheiten, eine Verändeurng der Risikolage ergibt. Wie ist das Verhältnis des aktuellen Darlehensstandes und des vorsichtig angenommenen Verkehrswerts des Grundstücks? Hat sich das Sach-Risiko der Bank verbessert, dann hätten Sie ein Gegenargument der Bank gegenüber.