Nachmeldefrist PKV. Wie lange?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo, diese Nachmeldeverpflichtung gab es in der PKV bis zur Reform des VVG 2008(?). Inzwischen ist das kein Thema mehr. Ich hoffe, auf dem Antragsformular stand auch nichts Entsprechendes mehr.

Aber: Während Vertrieb und Werbung dies feiern, erinnern sich Leistungsmenschen gern an §2, Abs.1 MB/KK:


"Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet."

Diese Einschränkung entfällt für Leistungsfälle nach Policierung.

Das heißt: Du musst nichts melden, bekommst aber auch keine Leistungen, wenn der Versicherungsfall bis in den versicherten Zeitraum fortdauert.

Fazit: Die alte Regelung war klarer !

Viel Glück

Barmer



Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 30 Jahre in der PKV gearbeitet

Danke! Ich bin zum Glück zur Zeit gesund. Aber es ist trotzdem gut zu wissen wie es sich im Fall der Fälle verhält.

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Die Nachmeldeverpflichtung gilt für die Zeit von der Antragsstellung bis zur Antragsannahme durch den Versicherer. Da der Versicherer den Versicherungsschutz durch die Übersendung der Police bestätigt hat, musst Du das nicht nachmelden.