Nachlassregelung mit Vollmacht, wie genau Vorgehen?
Ich habe eine Vollmacht für meinen Pflegevater (bin dort als Pflegekind aufgewachsen) übernommen, nachdem sein ältester Sohn plötzlich verstorben ist und die Schwiegertochter überfordert ist. Er hat noch einen zweiten Sohn welcher seit 20 Jahren keinerlei Kontakt pflegt bzw. jegliche Kommunikation verweigert.
Nun liegt er auf der Palliativstation und naturgemäß wird es damit in absehbarer Zeit den Nachlass zu regeln geben.
Wie ist bei der Nachlassregelung nun vorzugehen (u.a. Tagesgeldkonto mit 50.000 €)?
Der verbliebene Sohn wird Alleinerbe sein, es gibt es entsprechendes älteres und notariell beglaubigtes Testament, welches beim Tod der Ehefrau vor wenigen Monaten vom Nachlassgericht gesendet wurde. Wie oft in solchen Fällen, werden die wo sich wirklich um alles kümmern und da sind wenn Not ist, nicht bedacht (Sorry, musste raus).
Was sind nun meine Aufgaben als Inhaber der Vollmacht (auch bestehende Vollmacht bei der Bank für die Konten) wenn der Todefall eintritt?
Muss ich den verbliebenen Sohn dann zwecks Abwicklung des Erbes (z.B. Abfrage Kontodaten zwecks Überweisung Nachlass aus Tagesgeld) kontaktieren? Oder ist das seine Aufgabe als Erbe? Oder übernimmt das die Bank?
Ich habe etliche Auslagen in den letzten Monaten für meinen Pflegevater gehabt (Benzinkosten, Fahrten Krankenhaus und Ärzte, Geld für Medikamente ausgelegt etc.). Kann ich das irgendwie geltend machen?
Einfach von seinem Konto abheben wird wohl eher verdächtig aussehen.
2 Antworten

- Eine Vollmacht kann der Erbe sofort widerrufen.
- Am Sterbetag hat man ihn unverzüglich zu informieren und dann Finger weg vom Nachlass
- Er ist kraft Testamant alleiniger Nachlasserbe
- Die eigenen Auslagen kann man beleghaft zusammenstellen und als Nachlassforderung geltend machen.

Um was für eine Vollmacht handelt es sich denn?
Kannst du die ausgelegten Kosten nachweisen, z.B. durch ein Fahrtenbuch oder Quittungen der Apotheke? Das wäre schon mal hilfreich.
Ist denn dein Pflegevater noch ansprechbar bzw. geschäftsfähig? Abhängig davon, wie das Erbe in dem o.g. Testament geregelt wurde, könnte er dir doch vor dem Ableben noch eine Schenkung zur Deckung der Kosten machen.
Das sollte dann aber ebenfalls notariell beglaubigt werden.
Im Todesfall muss der verbliebene Sohn natürlich selber tätig werden, z.B. für die Beerdigungskosten aufkommen. An deiner Stelle würde ich einmalig den Kontakt suchen und alle Schlüssel und Akten übergeben, aber dann würde es für mich auch schon aufhören. Es sei denn, die Vollmacht gilt über den Tod hinaus.