Nachforderung Abwasser, da nur geschätzt wurde?
Wir haben jetzt im 04.2021 vom Vermieter eine Nachforderung der Abwassergebühr über 800€ bekommen.
Mietdauer war von 05.2017- 08.2019 Kernsanierung , Erstbezug von uns, neuer HauptfrischWasserzähler zu 03.2017
wir haben alle Abwasser Belege angefordert.
Dabei stellt sich heraus, das der Vermieter erst zum 31.12.2019 das erste mal den Wasserverbrauch dem Abwasserwerk der Stadt mitteilte. Vorher wurde er nur geschätzt... natürlich viel zu gering.
unsere Frage bzw unsere Ansicht :
Wir finden das der Vermieter/Eigentümer verpflichtet ist der Stadt die korrekten Werte mitzuteilen, damit eine richtige Abrechnung erstellt werden kann.
Da er das während unserer Mietzeit nicht getan hat, ist er selber schuld.
2 Antworten
Die NK Abrechnung 2019 hätte bis 31.12.20 bei euch eingehen müssen.
wieviel solltet ihr den Verbraucht haben?
und wie viele Personen seid ihr?
und was war die monatliche Abschlagszahlung?
nur mal damit man sich mal ein kurzes Bild machen kann
Also euer Vermieter hat wohl keinen Durchblick, ich kann dir leider nicht sagen wie die rechtliche Grundlage ist und ob er überhaupt noch etwas verlangen darf wenn er so schluderig damit umgeht. Ich an deiner Stelle würde ihm sagen ohne vernünftige Abrechnung mit einen Nachweis was du mit der Familie verbraucht hast wird es keinen Cent geben.
wenn ich von mir ausgehe, wir sind 2 Personen und verbrauchen ca. 70 m³ (35m³ p.P ) für uns zusammen, das sind ca. 500 € im Jahr inkl. Abwasser hier in Niedersachsen, nur mal so für dich als Richtwert.
Mehrfamilienhaus , 4 Parteien, jhrl. wurden nur 44qm abgerechnet 😅 130€ Abwassergebühr Fürs ganze Haus. Wir haben das in der NK Abrechnung garnicht bemerkt bzw. diese geprüft, da wir jedes Jahr 300€ Zurück bekommen haben...