Nachbar Schadensersatz, Kinder und Hund?
Hallo, ich habe eine längere Frage 😅
Wir leben in Sachsen in einem Einfamilienhaus mit Grundstück, 2 Kinder und 1 mittelgroßer Mischlingshund. Unser Grundstück ist komplett eingezäunt, der Zaun zur Nachbargrenze wurde damals vom Nachbarn gesetzt, allerdings nicht auf ganzer Länge, nur bis zu seiner Garage.
Als wir letztes Jahr den restlichen Teil (nach Absprache mit den Nachbarn) eingezäunt haben, wollten wir nicht an seine Garage bohren und haben ein gekürztes Stabmattenelement nur an einer Seite vom Zaun befestigt und es quasi an die Garage angelehnt, so ging es wie ein kleines Tor aufzuklappen. Problem war, dass die Kinder (3 und 6 Jahre) dies schnell herausgefundenen haben und sich daraus einen Spaß machten, dort ein- und auszugehen. Wir haben immer ermahnt, sie sollen es bitte lassen und sie da weggeholt, aber durch das auf- und zu klappen des "Tores", hat es an der Garage vom Nachbarn etwas die Fassade lädiert, sprich etwas Farbe usw ab.
Daraufhin hatte uns der Nachbar im September letztes Jahr angesprochen und wir sollten den Schaden unserer Versicherung melden oder selbst beheben. Wir haben gesagt, dass wir es selbst beheben und haben auch das Zaunelement direkt so gesichert (ohne an die Garage zu bohren), dass die Kinder da nicht mehr rein- und raus gehen können.
Nun hatte unser Nachbar nachgefragt nach ca. 6 Monaten, was damit ist. Mein Mann hat ihm erklärt, dass wir es nicht vergessen haben und auch bereits die richtige Farbe da haben, da es allerdings im Herbst/Winter und dieses Jahr auch im Frühling nachts nicht Frost frei ist und es bisher hauptsächlich viel geregnet hat, die Masse/Farbe aber 24 h durch trocknen muss, konnte er es noch nicht erledigen, denn er möchte es auch ordentlich machen.
Könnte der Nachbar jetzt auch, wenn es ihm zu lange dauert, den Schaden von einer Firma beheben lassen und uns die Rechnung stellen oder müsste er vorher noch einmal schriftlich eine Frist setzen?
Des Weiteren läuft unser Hund gerne an seinem Stück Zaun (ebenfalls Stabmattenzaun), welcher unsere Grundstücke trennt die Wiese hin und her, dort steht ein Stück weiter weg vom Zaun unser Pool und vom Erdaushub liegen kleine Steinchen auf der Wiese.
Nun wurden wir vom Nachbar angesprochen, dass unser Hund durch sein hin und her gehen am Zaun die Steine durch den Zaun zum Nachbargrundstück rüber drücken würde und er sammelt sie nun immer auf und wirft sie zu uns rüber. Er äußerte noch, dass wenn sein Rasenmäher durch einen dieser Steine Schaden nehmen würde, er uns die Rechnung dafür gibt.
Hierzu die Frage, müssten wir einen Schaden am Rasenmäher tatsächlich begleichen? Kann der Nachbar verlangen, dass wir hinter seinem Zaun auf unserem Grundstück etwas machen, damit die Steine nicht mehr rüber gedrückt/ geschoben werden können? Oder müsste er auf seiner Seite selbst etwas unternehmen, wenn er das nicht wünscht?
Seit er uns darauf hingewiesen hat, mäht er wöchentlich den Rasen, wir vermuten, dass er es darauf anlegt den Rasenmäher zu schädigen.
2 Antworten

Klar Ihr habt den Schaden verursacht. Schon allein ein Tor einzubauen, das auf das Nachbargrundstück führt, ist unzulässig. Wenn dann durch dieses unsachgemäße Tor ein Schaden entsteht, seit Ihr haftbar. Wenn Ihr Euch dann viel Zeit nehmt um den Schaden zu beheben, treten ja Folge-Schäden ein.
Außerdem ist es nicht zulässig, Zäune ohne Zustimmung des Nachbarn an seinem Gebäude zu befestigen.
Das mit dem Hund, der ständig am Zaun auf und ab läuft ist schon schrecklich. Der Nachbar kann dann ja den Teil seines Grundstücks nicht mehr betreten. Das stellt eine Eigentumsstörung dar und ist abmahnbar. Ich als Nachbar würde einen Anwalt mit Abmahnung beauftragen und Schadenersatz fordern.
Oder das ganze einfacher lösen und einen 1,80m hohen Sichtschutzzaun dort errichten. Dahinter kann der Hund dann laufen und bellen soviel er will.
Nun dem Nachbarn irgenetwas anzudichten, nur weil er jede Woche seinen Rasen mäht, ist schon absurd. Es ist doch normal, das man bei der derzeitigen Witterung jede Woche Rasen mähen muss.

Der Nachbar kann erst eine Fa. beauftragen und Euch die Rechnung schicken, wenn Ihr die gesetzte Frist nicht eingehalten habt. Ansonsten herzliches Beileid zu so einem Nachbarn. Das ist ein 6-er im Lotto.

Frage 1:
Nein, er muss euch unter Fristsetzung auffordern.
Frage 2:
Bullshit, Hund drückt/schiebt Steine durch das Laufen rüber. Lächerlich, darauf würde ich NULL eingehen.
"Seit er uns darauf hingewiesen hat, mäht er wöchentlich den Rasen, wir vermuten, dass er es darauf anlegt den Rasenmäher zu schädigen."
Einbildung ist auch eine Form von Bildung!
Wenn die Rasensaison losgeht, dann ist wöchentliches Rasenmähen nichts ungewöhnliches, eher ein MUSS!

Vielen Dank für die Antwort, wir mähen meist ca alle 2 Wochen, bzw. wenn wir denken jetzt ist es notwendig, daher kam es mir recht viel vor 🙂.