Nach Tot von Vater. Die Geschwister von mein Vater wollen alle in die Wohnung. Darf ich als sein alleiniger Erbe die schlösser der Mietwohnung austauschen?

5 Antworten

Ich denke nicht, dass hier ein Schlüsseldienst notwendig ist.

Aber selbst wenn, der eigene Personalausweis mit dem gleichen Familiennamen, oder als Geburtsnamen und eine Unterlage über den Tod des Vaters sollten reichen.

Ich würde es erstmal über Hausverwaltung und Hausmeister probieren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Dein Vater ist gestorben.

Nach Deinem Sachverhalt muss man annehmen, dass Du keine Geschwister hast, also einziger lebender Nachkomme bist.

Warum wollen Deine Onkel und Tanten denn überhaupt in die Wohnung?

Natürlich tauschst du das Schloss aus. Wen Du mit in die Wohnung nimmst, um die Unterlagen und die anderen Sachen zu sichten, ist allein Deine Angelegenheit.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Machen Schlüsseldienste das wohl so einfach? Also wenn ich mich vor die Tür von Herrn X stelle und sage, dass ich Alleinerbin bin? Dann öffnen sie mir die Tür, ohne weiteren Nachweis?

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Ja selbstverständlich (vorausgesetzt deine Angaben stimmen und du hast keine wesentlichen Informationen weggelassen).

Natürlich darf dein Schwiegervater nicht dauerhaft dort wohnen ohne Einverständnis des Vermieters.

Ich würde das mit dem Vermieter besprechen. Als alleiniger Erbe bist Du der Rechtsnachfolger des Vaters. Deshalb bist du jetzt auch der "neue Mieter". Alle anderen Leute, wie die Geschwister des Vaters, sind aussen vor. Wenn Du keinen Schlüssel hast, hat vielleicht der Vermieter einen Ersatzschlüssel, oder die Hausverwaltung.

Denke daran, gegebenenfalls die Wohnung zu kündigen. Denn Du musst auch die Miete weiter zahlen.

Ja, Du darfst das Schloss austauschen.

Zum Anwalt gehen wäre eine Lösung!

Und was soll der machen?

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