Nach Scheidung und zugewinsausgleich noch Mieteinnahmen verlangen?

2 Antworten

Hallo,

meine subjektive Meinung:

- Trennung - Scheidung - errechneter Zugewinnausgleich - ggf. Unterhaltsanspruch = ENDE !

Da der Zugewinnausgleich mit der Scheidung erfolgte, etwaige Mieteinnahmen erst in der Zukunft zu erwarten sind, (also nach der rechtmäßigen Ehescheidung) gehören die Mieteinnahmen also dem künftigen Vermieter, dem Ex.

Wie gesagt, ist nur eine subjektive Meinung von mir !

So denke ich es auch . Sie kann doch nicht jetzt schon Ansprüche stellen auf den Unterhalt , von dem was noch nicht da ist . Dabei ist die Scheidung schon durch

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Hallo,

beim Zugewinnausgleich ist das Endvermögen entscheidend, d.h. das Vermögen, das er bei Beendigung der Ehe besaß. WIe Du beschrieben hast, wurde dieses Vermögen aufgeteilt. Die Wohnung, in der er nun lebt, steht allein in seinem Eigentum. Da der Zugewinnausgleich abgeschlossen ist, kann er nun frei über sein Eigentum verfügen. Sie kann keine weiteren Ansprüche geltend machen, auch nicht die anteilige Miete. Ich hoffe, diese Antwort hat dir geholfen.