Nach Scheidung und zugewinsausgleich noch Mieteinnahmen verlangen?
Meine Schwiegereltern sind offiziell geschieden sie bekommt noch Zugewinn von den Häusern die ihm gehören. Das eine muss er verkaufen um sie auszuzahlen.
das zweite Haus , wo er auch selber drinnen wohnt , hat noch eine zweite Wohnung die er dann gerne vermieten möchte .
Jetzt vordert sie noch monatlich mieteinkünfte von ihm dabei bekommt sie den Zugewinn ausbezahlt. Ist das rechtens ? Ich persönlich denke wenn sie die Hälfte des Wertes des Hauses bekommt kann sie nicht von noch viktiewen Mieteinnahmen Geld vordern ?! Oder doch ?
2 Antworten
Hallo,
meine subjektive Meinung:
- Trennung - Scheidung - errechneter Zugewinnausgleich - ggf. Unterhaltsanspruch = ENDE !
Da der Zugewinnausgleich mit der Scheidung erfolgte, etwaige Mieteinnahmen erst in der Zukunft zu erwarten sind, (also nach der rechtmäßigen Ehescheidung) gehören die Mieteinnahmen also dem künftigen Vermieter, dem Ex.
Wie gesagt, ist nur eine subjektive Meinung von mir !
So denke ich es auch . Sie kann doch nicht jetzt schon Ansprüche stellen auf den Unterhalt , von dem was noch nicht da ist . Dabei ist die Scheidung schon durch
Hallo,
beim Zugewinnausgleich ist das Endvermögen entscheidend, d.h. das Vermögen, das er bei Beendigung der Ehe besaß. WIe Du beschrieben hast, wurde dieses Vermögen aufgeteilt. Die Wohnung, in der er nun lebt, steht allein in seinem Eigentum. Da der Zugewinnausgleich abgeschlossen ist, kann er nun frei über sein Eigentum verfügen. Sie kann keine weiteren Ansprüche geltend machen, auch nicht die anteilige Miete. Ich hoffe, diese Antwort hat dir geholfen.