Nach Exmatrikulation Neustart?
Hallo,
Ich habe mich letztes Jahr zum Wintersemester in den Studiengang Rechtswissenschaften eingeschrieben, aus privaten Gründen konnte ich das Studium leider nicht fortsetzten und musste mich ( noch vor Ende des ersten Semesters) exmatrikulieren. Nun ist ein Jahr vergangen und ich würde dem ganzen gerne nochmal einen Versuch geben. Kann ich wieder bei Null starten? Oder wird mir das nicht abgeschlossene erste Semester angerechnet?
2 Antworten

Was soll dir angerechnet werden? Hast du irgendwelche Scheine gemacht? Pflichtübungen?
wohl nicht. Somit kann dir nichts angerechnet werden!

Meinst Du vielleicht auf die Mindeststudienzeit.
Das wird so sein.
Aber, wer schafft schon ein Studium in der Mindeststudienzeit?