Nach dem Kiffen verpetzet worden (16 Jahre) was für folge.?

1 Antwort

Vermutlich bekommt ihr nochmal einen kräftigen Einlauf vom Schuldirektor.

Ein Strafverfahren wird es zumindest gegen Dich nicht geben, wenn es keinen Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln gab. Oder das Verfahren würde eingestellt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.