Nach 8 Wochen Wiedereingliederung ,bin ich am ersten Tag meiner Arbeitsfähigkeit wieder Krank (Psychisch)was nun?

2 Antworten

Wenn die Krankheitsursache die selbe ist wie schon vor Deiner Wiedereingliederungsmaßnahme, dann ist dies ein Fall für Krankengeldbezug.

Langfristig sollte aber ein Facharzt prüfen ob Du diesen Beruf noch ausüben kannst oder ob eine Umschulung auf Dauer eine bessere Option ist. Möglicherweise ist auch ein Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente zu überlegen.

Hallo lennoxa,

die Wiedereingliederung ist dazu da, festzustellen und zu testen, ob man schrittweise der Arbeitsbelastung standhält. Man kann diese Maßnahme erweitern, sie unterbrechen oder sich erstmal weiter krankschreiben lassen. 

Schliesslich hast Du eine ernsthafte Erkrankung, vergiss das nicht ! Du musst niemanden etwas beweisen oder dir gar ein schlechtes Gewissen einreden. 

Lass dich von deiner Krankenkasse ausgiebig zu weiteren evtl. Therapiemöglichkeiten beraten. Gerade bei psychosomatischen Diagnosen können mitunter langwierige Therapien ( Wochen bis Monate ) nötig sein um letztlich zum Erfolg zu führen. Es gibt Hilfen, man muss nur bereit sein sie anzunehmen, ob vollstationär, als Tagesklinik oder sogar eine zeitweise EM - Rente.

 Allein eine Arbeitsunfähigkeit ohne therapeutische Begleitung, die zu Hause e' kaum zeitgleich zu bekommen ist nutzt dir gar nichts, verlängert eher die Symptomatik. 

Für die Zukunft Alles Gute !