Nach 12 Jahren will die Deutsche Bank meine ETW vermessen und Fotographieren.

5 Antworten

Nein. Aufgrund der Vertragsfreiheit kann die Bank zwar die Kreditvergabe verweigern, wenn eine Einwilligung in die Besichtigung nicht erklärt wird. Nach Kreditvergabe (und hier ging es um eine "laufende Finanzierung") kann der Betroffene von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, da hier die höchstpersönliche Lebenssphäre betroffen ist (siehe Art. 13 GG Unverletzlichkeit der Wohnung) und nur bei Zahlungsverzug eine Kündigung nach §§ 498, 499 BGB möglich ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Ich finde das einen Eingriff in meine Privatsphäre.

Ich bin mir absolut sicher, dass Du in Deinem Kreditvertrag die Zustimmung dazu gegeben hast, dass die finanzierende Bank das Sicherungsobjekt begutachten darf. Dazu muß man das Objekt natürlich betreten dürfen. Insofern mußt Du Dich bei Dir selber beschweren und zwar deshalb, weil Du diesen Vertrag unterschrieben hast. Allerdings, und das räume ich ein, bei einer Weigerung solche Klauseln zu unterschreiben hätte es weder Ursprungs- noch Folgefinanzierung gegeben. Was nun der Hintergrund der jetzigen Aktion ist, solltest Du den Gutachter fragen. Vor der unbedachten Unterschrift unter weitere Erklärungen warne ich allerdings.

Solch eine Klausel muss wegen der Betroffenheit höchstpersönlicher Rechtsgüter (Art. 13 GG Unverletzbarkeit der Wohnung) stets widerrufbar sein. Nach Darlehensauszahlung kann der Vertrag deshalb nicht gekündigt werden. Dies ist nach §§ 498, 499 BGB nur bei Zahlungsverzug möglich - und nicht aus anderen Gründen.

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Wir kennen deinen Vertrag nicht und können daher vermutlich auch keine belastbaren Antworten geben.

Erlaube mir aber folgende Gegenfrage: Wenn du dich weigerst, wird dann der Vertrag DB-seits gekündigt? Das würde ja zwangsläufig bedeuten, dass du zu erheblich besseren Konditionen neu (um-)finanzieren kannst...!?

2012 bewegten sich die Konditionen 4% herum. ICH würde mich darüber freuen, wäre ich in dieser Situation :-))

Es besteht deshalb überhaupt kein Kündigungsrecht seitens der Bank, sie §§ 498, 499 BGB.

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Hallo

du hast ja den KV so unterschrieben. Man sollte solche Klauseln auch beachten ggfl. streichen.

Warum macht es die DB ? Wahrscheinlich bewertet Sie ihr Kreditportfolio samt Sicherheiten. Im Zuge der Finanzmarktkrise ist es nicht unüblich.

Ich habe zB jetzt neu bauen lassen (schlüsselfertig) und auch so eine Klausel unterschrieben. Ob die finanzierende Bank Sie jetzt oder in Zukunft zieht weiß ich nicht.

Das man drauf spekulieren soll das die DB eine Kündigung auspricht würde ich nicht drauf spekulieren. Eher den Rechtsweg bestreiten und die Begehung erzwingen, und da gehen die Kosten zu 100 % an dich. Du hast es ja rechtsverbindlich unterschrieben.

So ist die Antwort nicht zutreffend. Aufgrund der Vertragsfreiheit kann die Bank zwar die Kreditvergabe verweigern, wenn eine Einwilligung in die Besichtigung nicht erklärt wird. Nach Kreditvergabe (und hier ging es um eine "laufende Finanzierung") kann der Betroffene von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, da hier die höchstpersönliche Lebenssphäre betroffen ist (siehe Art. 13 GG Unverletzlichkeit der Wohnung) und nur bei Zahlungsverzug eine Kündigung nach §§ 498, 499 BGB möglich ist.

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Nick:

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Zweckerklärung könnte es z.B. heißen:

„Die Bank kann vom Kunden die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten für seine Verbindlichkeiten verlangen, wenn sich aufgrund nachträglich eingetretener oder bekanntgewordener Umstände, z.B. aufgrund einer Verschlechterung oder drohende Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, eines Mithaftenden oder Bürgen

oder des Wertes bestehender Sicherheiten, eine Veränderung der Risikoanlage ergibt....

Kündigung aus wichtigem Grund … wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nach Aufforderung der Bank nicht innerhalb angemessener Frist nachkommt.

Auskunft und Besichtigung...Die Bank oder deren Bevollmächtigter ist die Besichtigung des Grundstücks und der Gebäude zu gestatten...“

Empfehlung: Bedingung erfüllen, Gutachter empfangen und ihn bitten, dir eine Kopie des schriftlichen Messergebnisses über die von ihm festgestellte Nettowohnfläche auszuhändigen. Vielleicht ist deine ETW 0,5 qm größer und du kannst bei einer Veräußerung 1 000 € mehr verlangen.