MwSt (USt) bei Verpackungskosten im Versandhandel | Vorsteuerabzug
Hallo liebe Community,
ich habe einige Fragen zu der Behandlung der Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) bezüglich der Verpackungskosten. Ich möchte die Kosten für einen Versandhandel über Excell kalkulieren. Tausende Daten fließen über verrückte Kostenfunktionen ein. Es scheitert gerade am Vorsteuerabzug...
Nun bilden die Versand- und Verpackungskosten einen erheblichen Kostenanteil, der in die Berechnung miteinfließen muss. Der Versand ist für den Endkunden "kostenlos", d.h. der Endkunde sieht nur den Endpreis der Verkaufswaren. Wir übernehmen dabei die Kosten für den Versand zum Kunden. Im Kaufpreis ist auch die Option enthalten zusätzlich noch ein kostenloses Probestück zu erhalten, welches ebenfalls kostenlos zugesandt wird. Da das ganze Spiel die Marge erheblich auffrisst, werden diese Kosten natürlich auf den Verkaufspreis indirekt aufgeschlagen, den ich mit der Kalkulation rausfinden möchte.
Folgender Fall: Peter kauft bei uns ein 100er-Gebinde Schokoriegel ein. Weil er sich nicht sicher ist, ob ihn dieser auch schmeckt, wählt er zusätzlich die Produktprobe aus. Er bezahlt bei uns den Gebindepreis inklusive Mehrwertsteuer.
Nun schicken wir ihm einen Vollkornriegel zu (kostenloser Versand). Peter schmeckt es und entscheidet sich nicht um, sondern bleibt bei seiner Geschmacksrichtung. Nun schicken wir ihm das komplette Gebinde zu (kostenloser Versand).
Frage 1: Gebinde Sind die Verpackungskosten (Kartons, Klebeband, etc.) für das Gebinde vorsteuerabzugsfähig? Es handelt sich ja um unselbstständige Nebenkosten, sprich die Besteuerung der Verpackungskosten richten sich nach der Besteuerung der Verkaufsgüter. Wir verkaufen die Güter mit 19% MwSt, wovon wir selbstverständlich die Vorsteuer abziehen können. Wie sieht das aber mit den Verpackungskosten aus? Diese werden in der Kundenrechnung ja nicht aufgeführt, sondern indirekt aufgeschlagen. Sind sie überhaupt abzugsfähig? Als Firma müssen wir nach meinem Verständnis den kompletten Bruttopreis tragen, da wir die Kosten ja nicht weitergeben. Irre ich mich da?
Frage 1.2: Gebinde Wie verhält es sich mit den Versandkosten unter dem obigen Sachverhalt? Ich bin der Meinung, dass hier kein Vorsteuerabzug möglich ist (DPD)
Frage 2: Probe Wie verhält sich das ganze mit den Probestücken (Teile eines großen Gebindes), die der Kunde ohne Aufpreis als Service erhält? Sind die Probewaren vorsteuerabzugsfähig? Nach meinem Verständnis ja nicht, da wir in der Wertschöpfungskette das letzte Glied bilden. Dementsprechend müssen wir auch hier die vollen Bruttokosten tragen. Irre ich mich da?
Frage 2.1 Probe Bei den Probestücken fallen selbstverständlich auch keine weiteren Versand- oder Verpackungskosten an. Muss das Unternehmen auch hier die vollen Bruttokosten für Versand und Verpackung tragen?
Ziemlich wirre Angelegenheit.
2 Antworten
Wie wäre es, wenn Du einfach 1-2.1 abhakst und Dich folgendes fragst:
Sind die Verpackungsmaterialien, die Du kaufst und die Gebühren, die Du für den Versand bei DPD zahlst, durch den Betrieb veranlasst?
Ich denke schon, denn wenn Du keine Riegel, egal ob mit, oder ohne Schoko, liefern würdest, müßtest Du sie weder verpacken, noch versenden.
Also alle Kosten für den Versand sind Betriebsausgaben.
Da Du nichts davon schreibst das Du Kelinunternehmer bist, wird bei Dir die Umsatzsteuer auf DEine Umsätze auch erhoben. Dabei ist es egal, ob ich bei Dir für 50 Euro Riegel bestelle udn Du mir 5,- Euro Versand berechnest, oder ich kaufe für 55,- Euro und Du lieferst für mich versandkosten frei. aus den 55,- Euro Einnahmen zahlst Du 7 % Umsatzsteuer aus dem Preis, weil Schokoriegel wie Pralinen und Reis zu den Grundnahrungsmitteln gehören. Also 51,40 Umsatz und 3,60 Euro Umsatzsteuer. Hauptleistung ist hier die Lieferung von Nahrungsmitteln und die Nebenleistung Verpackung/Versand folgt dem Steuersatz der Hauptleistung.
Wenn Deine Eingangsrechnungen für die Verpackungsmaterialien udn vom Frachführer DPD die Formvorschriften erfüllen (gesonderter Steuerausweis usw.), dann kannst Du natürlich die Vorsteuer abziehen.
Ach so, die kostenlosen Proben. Das sind Geschenke, wie die Probierscheibe Käse, oder Wurst beim Feinkosthändler. Keine Bezahlung, kein Leistungstausch, keine Steuer. Aber natürlich für Deinen Einkauf Vorsteuerabzug.
Achtung, wenn in einer Lieferung Artikel enthalten sind, die unterschiedliche Steuersätze haben, in den Link sehen, wie es dann zu beurteilen ist.
Für das System als solches, also Vorsteuerabzug für die eigenen Kosten ist es aber völlig egal. den gibt es immer.
und die Nebenleistung Verpackung/Versand
Nein. Weder Versand noch Verpackung sind Nebenleistung. Sie sind einfach nur Kalkulationsgrundlage für den Endpreis, also Aufwendungen. Sonst wäre ja die Fahrt des Bäckers zur Mühle auch Nebenleistung.
Nehmen wir das Beispiel Versand.
Briefmarken (also die Dienstleistung Beförderung) sind steuerfrei, § 4 Nr. 11 b oder sowas, keine Ahnung). Nur, als als Versende erbringe ich nicht die Dienstleistung "Beförderung", sondern sogar im Gegenteil: ich nehme sie in Anspruch.
Meine Leistung ist die Verschaffung der Verfügungsmacht an der Ware.
Als Firma müssen wir nach meinem Verständnis den kompletten Bruttopreis tragen, da wir die Kosten ja nicht weitergeben. Irre ich mich da? ....Ziemlich wirre Angelegenheit.
Nach meinem Verständnis ist das nur für Dich eine ziemlich wirre Angelegenheit, weil weder Dein Verständnis noch Deine Meinung weiterführend ist. Wer ein Geschäftsmodell entwickelt, sollte zumindest rudimentäre Kalkulations- und Steuerkenntnisse haben, dies gilt insb. für die Vor- und Mehrwertsteuer. Dafür gibt es auch von den ohnehin eingeschalteten Beratern entsprechenden Rat. Man muss nur fragen.
Du verkomplizierst die ganze Geschichte. Was schreibt denn DPD auf den Leistungsrechnungen zur enthaltenen Mehrwertsteuer? Der Bäcker führt die Mehlkosten beim Brotverkauf auch nicht in der Rechnung auf;-) Wer ausschließlich Probestücke versendet und keinen gewinnbringenden Umsatz macht, ist in Bälde pleite. Die Vorsteuer aus den Eingangsrechnungen (Handelsware, Verpackungsmaterial, Dienstleistungen etc.) kann gegen die Mehrwertsteuer aus den Verkaufsrechnungen gerechnet werden (solange hier nicht der Umsatz unter € 17.500/Jahr liegt - Kleinunternehmerregelung).
Irgendwann muss man ja anfangen sich Dinge anzueignen. Deshalb frage ich ja. Bin ja froh, dass es dieses Forum gibt. Die Dinge hätten sich im Laufe der nächsten 2 Wochen sowieso geklärt, da wir auf ein bestehendes und funktionierendes Vertriebssystem zurückgreifen können. Anders gesagt: Wir wollen uns im Versandhandel noch breiter positionieren als wir es bisher schon tun. Das Know-How im Unternehmen ist vorhanden der die finanziellen Aspekte genau einzuordnen weiß, nur leider gerade krank und nicht erreichbar. In Zusammenarbeit mit dieser Person sind diese Kalkulationen entstanden.
Damit sich die Kosten in der GmbH nicht vermischen, müssen sämtliche anfallende Kosten für das neue Vertriebssystem (Personal, Einkauf, Kommission, Lager, usw) mindestens durch eigene Einnahmen gedeckt werden. Blauäugig springt hier zum Glück keiner in die Bresche. Zur Sicherheit habe ich genau diese Fragen in der Kalkulation als änderbare Variable miteingefügt. Aus Interesse, was da letztendlich rausspringt, musste ich nun mal Klarheit schaffen. Wenn man die ganze Zeit komplizierte Sachverhalte miteinfügt, sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht.
Die Probestücke werden nur in Zusammenhang mit einer Bestellung ausgeliefert. Sobald das Geld da ist, geht die Probe auf Wunsch raus. Wie der rechtliche Hintergrund aussieht weiß ich nicht genau. Meine Aufgabe ist es zu Programmieren und die Excell-Grundlagen zu schaffen. Die Variablen füllen andere Leute.
Gruß ;)
Der Bäcker führt die Mehlkosten beim Brotverkauf auch nicht in der Rechnung auf;
Das ist der richtige Ansatz. Wozu auch? Dessen Leistung besteht doch nur darin, ein Brot zu liefern.
Die Mehlkosten muss er ebensowenig auflisten wie die Löhne der Verkäufer und den Strom für den Backofen usw. Denn er erbringt keine Dienstleistung "Personalvermittlung", "Betreiben eines Backofens" an den Kunden, sondern er liefert Brot.
Vielen Dank für die schnelle Antwort :)
Ich hab beim Beispiel nicht genau nachgedacht. Der Schokoriegel (7%) war nur ein Beispiel. Da werden ganz andere Güter verkauft, die aber mit 19% besteuert werden. Mein Beispiel ist sehr ungeschickt gewählt. Sollte das ganze nur verdeutlichen.
Was die Besteuerung angeht. Das wirkt sich natürlich nun sehr auf die Betriebskosten aus.
Vielen Danke nochmal, die Erklärung hat mir sehr geholfen!!