Mwst. Unterschiede bei Restaurants?
Moin, war letztens mal wieder bei McDonalds essen und da ist mir aufgefallen, dass die Preise zum Mitnehmen und da essen glaube ich gleich sind. Auch bei anderen Läden ist mir das dann aufgefallen. Auf der anderen Seite ist es aber so, dass bei meiner Lieblingseisdiele (da war ich jetzt öfter) es viel teurer ist, wenn man sich hinsetzt. Das wird mit Mehrwertsteuerunterschieden begründet. Wie kann es denn sein, dass diese bei einer Eisdiele gelten, bei McDonalds aber nicht?
2 Antworten
Moin moin.
Den Umsatzsteuerunterschied muss man nicht unbedingt in der Preisliste wiederfinden. McD beispielsweise trennt die Umsätze auf dem Schätzwege. Die Schätzgrundlage ist mit dem jeweiligen Finanzamt ausgehandelt worden - sowas nennt sich "tatsächliche Verständigung".
Die Eisbude trennt offenbar nicht auf dem Schätzwege, sondern erfasst die Umsätze jeweils separat.
Dass eine dieser Methoden dem tatsächlich verwirklichten Sachverhalt entspricht, darf getrost bezweifelt werden.
wird mit Mehrwertsteuerunterschieden begründet
Kurz zur Rechtslage:
Die Lieferung von (bestimmten) Speisen unterliegt dem ermäßigten Tarif von 7%.
Wenn du dich hinsetzt, steht aber nicht die Übergabe der Nahrung im Mittelpunkt, sondern die Dienstleistung namens Bewirtung. Und eine Bewirtung ist keine Lieferung.
Deshalb sind dort 19% fällig.
Gegenstand des von P59 verlinkten Artikels und auch zahlreicher Gerichtsverfahren ist die Trennung der beiden Sachverhalte "Lieferung" und "Dienstleistung".
Das kommt auf den durchschnittlichen Horizont aller Rezipienten an.
Meine zweitjüngste Tochter mag selbstgemachte Kochklopse nicht. Sie will lieber die "gekauften". Also werden welche gekauft und welche selbst gemacht. <in den gekauften befindet sich hauptsächlich Gelatine und Nitrate - igitt.
Wenn du dich hinsetzt, steht aber nicht die
Mittlerweile genauer: "Wenn Dir eine Sitzgelegenheit angeboten wird, steht aber ..."
Hierzu sollte es ein BMF-Schreiben geben, welches zum geplanten Fortbildungstermin im März aber noch nicht existierte.
Im Moment hab ich auch den Überblick verloren, ob der Rollstuhlfahrer es inzwischen geschafft hat.
Schau Dir diesen Artikel mal an:
www.welt.de/finanzen/steuern-recht/article13563670/Der-absurde-Steuerstreit-um-die-Currywurst.html
Die Leute, die so etwas ausgeheckt haben, sind offenbar vom blauen Affen gebissen worden.
Ich hab 1997 gelernt, und die Unterschiede in den Restaurationsleistungen gab es damals schon. Warum tut jetzt jeder, als ob der BFH das Rad neu erfunden hat?
Ich staune bei jedem zweiten BFH-Fall darüber, was den Kläger wohl bewogen hat.
Dummheit ist eben unendlich....
Ich möchte den Berufsstand nicht verunglimpfen, aber welche Steuerberater zieht wegen sowas bis vor den BFH oder den EUGH, wenn das Ergebnis meines Erachtens feststeht?
Oder werden die Leute immer von Rechtsanwälten betreut?
Ich möchte den Berufsstand nicht verunglimpfen, aber welche Steuerberater zieht wegen sowas bis vor den BFH oder den EUGH, wenn das Ergebnis meines Erachtens feststeht?
Oder werden die Leute immer von Rechtsanwälten betreut?
Wenn es eine Mehrschmecksteuer gäbe, wäre es bei McD besonders billig.