Mutter verstorben und die Schatzkiste unter dem Bett verschwunden

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Rein rechtlich ist die Sache sonnenklar: Hier haben sich möglicherweise (!) Unbefugte am Erbe vergriffen. Da hat der Erbe Auskunftsansprüche.

http://dejure.org/gesetze/BGB/2027.html

Dass diese Personen Miterbe sind, hindert nicht, denn Erben dürfen nur gemeinsam über den Nachlaß verfügen.

Allerdings sehe ich da große Probleme auf Dich zukommen: Zum einen der Nachweis. Wenn alle anderen behaupten, es hätte die Kiste nie gegeben sieht es schlecht für Dich aus. Desweiteren klingen beim Stichwort "Schwarzgeld" alle Glocken. Bist Du Dir eigentlich bewußt, dass der Erbe auch Steuerschulden erbt und diese (mindestens!) für die vergangenen 10 Jahre rückwirkend begleichen mußt. Da wäre es natürlich eine Riesendummheit, so was an die große Glocke zu hängen. Ich weiß nicht, was Du aus dieser Info machst. Ich jedenfalls wüßte schon, womit ich meinen Miterben drohen würde für den Fall, dass die Kiste nicht ganz schnell wieder auftaucht....