Eine Mutter überschreibt eine Immobilie an ihre 2 Kinder, sie hat lebenslangen Nießbrauch - 1 Kind möchte jetzt selber bauen mit Bauförderung, ist das möglich?

4 Antworten

Eventuell versteh eich das Problem nicht, aber was hat das eine, mit dem Anderen zu tun.

Auf der einen Seite verschenkt die Mutter an die Kinder ein Haus und behält sich einen Nießbrauch vor. OK.

Dann möchte eines der Kinder bauen, auch kein Problem, wo ist denn dort der Zusammenhang mit dem ersten Vorgang?

Der Sohn möchte selber ein Haus bauen mit Förderung der kfw und Zinsverbilligungsprogramm FAQder Bayern Labor. Hier wird in den Bedingungen bzw. im Antrag nach Vermögenswerten gefragt. Obwohl der Sohn nichts von der Immobilie mit lebenslangen Nießbrauch der Mutter hat, steht sie ihm hier im Weg - oder zählt die Immobilie nicht als Vermögen? Danke für die Antworten!

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@gordi2000

Die Frage ist, was das Vermögen Wert ist. Schließlich wird vom Wert der Immobilie ja der Wert des Nießbrauchs abgezogen.

Ausserdem stellt sich die Frage nach dem Sinn der ganzen Transaktion der Mutter. Wegen des Nießbrauchs muss Sie die Kosten des Hauses sowieso tragen, sie gewinnt also nichts (im Gegensatz zum Wohnrecht, wo sie nur noch die Nebenkosten tragen müsste). Im Fall, dass es sich um ein vermietetes Objekt handelt, verlieren die auch noch die AfA.

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@gordi2000

Darum geht es also und mir fehlt wirklich das Verständnis dafür, daß man Zinsverbilligungen abstauben will die für förderungsbedürftige Bauherren gedacht sind. Natürlich ist eine Immobilie auch dann Vermögen wenn ein Nießbrauch darauf lastet. Der Vermögenswert ist nur nicht so hoch wie bei unbelastetem Eigentum. Kein Argument ist das Fehlen laufender Erträge auf Seiten des Eigentümers. Das gibt es bei Gold und bei vielen Aktien auch und trotzdem würde niemand zweifeln daß es sich um Vermögen handelt.

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Vater macht Weltreise. Sohn macht Abitur. Möglich?

Das ist genauso so sinnvoll wie die oben gestellte Frage. Um was geht es denn? Staatliche Bauförderung gibt es nicht mehr. Soll die Immobilie als Sicherheit herhalten? Welche Bank würde Darlehen geben bei einem Nießbrauch der vorrangig eingetragen ist?

Wahrscheinlich will das Kind keine "Bauförderung" sondern eine Hypothek mit Hilfe der vorhandenen Immobilie, auf die allerdings die Eltern Nießbrauchrecht haben. Ein Tip wäre (wenn die Eltern mitspielen). Das Haus, auf dem das Nießbrauchsrecht liegt. könnte verkauft werden, der Nießbrauch gelöscht und der Erlös für das neue Haus der Tochter benutzt werden. So einfach ist das.

du hast die zweite Tochter vergessen, die muss bei deinem Tipp auch noch eingebunden werden.

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Möglich ist vieles :)