Mutter-Kind-Heim?
Hallo,
Uns würde mal interessieren, wie die Vorgehensweise eines Mutter-Kind-Heimes ist?
Kurz zum Fall:
Der Mutter sind die Kinder entzogen worden auf Grund der Lebensituation im Haushalt,wechselnde Beziehung und eher das Jugendliche dasein mit Partys und anderen Konsumenten. Bis es ins Mutter-Kind-Heim geht lebt der Sohn bei Pflegeeltern und die Schwester (von einem anderen Mann) auch bei Pflegeeltern. 1x in der Woche darf die Mutter und der Vater das Kind sehen,dass Kind hat zu der Mutter keine Bindung beide Elternteile leben seit 2 Jahren getrennt und der Vater hat es ohne sich selbst zu kümmern (Anruf beim Jugendamt) gar nicht gewusst das die Kinder der Mutter genommen worden sind. Bisher,hat der Vater das Kind 2x sehen dürfen die Pflegeeltern sowie die Mitarbeiterin des Jugendamts sehen das der Vater eine sehr gute Bindung zum Kind hat und das Kind auch nur zum Vater möchte. Zur Mutter wendet sich das Kind ab und auch die Mutter findet keine Bindung zum Kind. Der Vater möchte gerne das,dass Kind zu ihnen kommt aber es heißt die Mutter geht mit dem Jungen und seiner Schwester (von einem anderen Mann) ins Mutter-Kind-Heim.
Wer gibt dem Vater die Sicherheit das nach dem Aufenthalt nicht das gleiche widerfahren tut seinem Sohn? Die Freunde sowie Verwandten werden sich nicht ändern und alles wird wieder wie es vorher war. Die Mutter ist leider nicht gewillt ihre Lebenssituation zu ändern und lebt lieber in den Tag hinein. Sie möchte auch nicht in das Mutter-Kind-Heim hat aber ihre Auflagen zu erfüllen.
Was kann man als Vater da machen? Hat man Besuchsrechte im Mutter-Kind-Heim? Kann das Jugendamt oder das Mutter-Kind-Heim entscheiden das,dass Kind zum Vater geht?
Wie sind eure Erfahrungen?
Mit freundlichen Grüßen
2 Antworten

leider ist das Prinzip lieber eine (sehr) schlechte Mutter als gar keine Mutter in den deutschsprachigen Ländern das Prinzip der Wahl

Leider verstehe ich nicht,wenn das Jugendamt sieht das die Vater-Kind-Bindung besser ist und das Kind es auch zeigt er möchte dahin,dass sich das Jugendamt so quer stellt.

Wer hat das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Wenn der Vater Rechte hat, darf das JA nicht ohne Weiteres das Kind entziehen.

Der Vater hat die Vaterschaft anerkannt,dass Sorgerecht hat er nicht das geht Gerichtlich seit mehreren Monaten.