Mutter Harz 4 und Kind mit 17 ausziehen lassen?
Meine Tochter möchte mit 17 eine Ausbildung anfangen und ausziehen. Da ich Harz 4 bekomme, kann ich ihr nicht den Mietvertrag unterschreiben? Weiß einer wie das ganze funktioniert?
5 Antworten
Klar. Deine Tochter unterschreibt den.
Natürlich wirst DU für die noch nicht volljährige Tochter den Vertrag mitunterzeichnen.
Die Finanzierung kannst Du doch rechtzeitig mit dem Jobcenter besprechen und die entsprechenden Leistungen beantragen.
Wenn du Bürgergeld beziehst und deine Tochter nicht in der Lage ist, ihr Leben selbst zu finanzieren, kann sie nicht ausziehen, da hier die U25 Regelung greift.
Wenn Sie unter 25 Jahre alt sind und noch bei Ihren Eltern oder einem Elternteil leben, übernimmt Ihr Jobcenter die (angemessenen) Kosten für eine eigene Unterkunft nur unter folgenden Voraussetzungen: Schwerwiegende soziale Gründe sprechen dagegen, dass Sie zuhause wohnen bleiben.
Gibt es bei euch "schwerwiegende soziale Gründe"?
Soweit der Ausbildungsplatz zu weit vom elterlichen Haushalt entfernt ist, kann das Kind - jenach Höhe des Auszubildendenentgelt - ergänzend BAB beantragen und erhält dazu anrechnungsfrei das Kindergeld weitergeleitet.
Nein gibt es nicht. Meine Tochter hätte durch die Ausbildung dass Geld um die Wohnungskosten zu finanzieren. Vielen Dank
Du müsstest ja nur ihrem Vertragsabschluss zustimmen. Du wirst also nicht selbst Mieterin.
Wovon würde Deine Tochter denn die Miete bezahlen wollen ( oder würde dafür das Auszubildendenentgelt genügen )? Woher die Kaution nehmen? Wie stellt sie sich / Ihr euch die Möblierung vor?
Was wäre anschließend mit Deiner jetzigen Wohnung - wäre diese folgend zu groß für Dich alleine?
Das Ausbildungsgeld würde vollkommen reichen und die Kaution etc. wäre auch kein Problem. Die Wohnung ist nicht zu groß.
Mit 17 kann meine Tochter leider keinen Mietvertrag unterschreiben wenn ich auf harz4 bin oder ?