Mutter droht Insolvenz, was passiert mit unserem ab bezahlten Haus?

3 Antworten

Kann meine Mutter das Haus auf mich (19) und meine Geschwister 16 + 15 "umschreiben" damit es nicht zwangsversteigert werden kann? Quasi als Schenkung?

Können kann man das, dürfen darf man das nicht. Schau Dir mal die nachfolgende Vorschrift aus dem Strafgesetzbuch an:

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__283.html

Und anfechtbar ist das auch.

Dass hier das unbelastete Haus bei einer Insolvenz verwertet würde, ist anzunehmen. Wenn allerdings dieses Haus unbelastet ist, frage ich mich, wieso es denn überhaupt zu einer Insolvenz kommen muß. Das Haus könnte doch als Sicherheit gestellt werden.

Alonso:

Deine Mutter ist Alleineigentümerin eines Hausgrundstücks mit einem Marktwert von angeblich 150 000 €. Seit "Ewigkeiten" scheiterten Veräußerungsversuche. Die Kreditverbindlichkeiten sind erheblich.

Es ist zweifelhaft, dass deine Mutter ohne grundbuchliche Sicherung und ohne vollstreckbares Schuldanerkenntnis von der Bank Geld in Höhe von 67 % des Marktwerts erhalten hat.

Wenn dem doch so ist, wird die Bank ein vollstreckbares Schuldanerkenntnis und die Eintragung einer Sicherungsgrundschuld zur Auflage machen und anschließend die Zwangsversteigerung beantragen, da die Vollstreckung in das persönliche sonstige Vermögen der Mutter wohl erfolglos bliebe.

Durch eine Schenkung der Immobilie an ihre Kinder würde sich weder an der persönlichen noch an der dinglichen Haftung etwas ändern. Die Bank könnte in das Objekt vollstrecken, egal wer Eigentümer ist.

Empfehlung: Die Bank hat in Kenntnis der Objektwerts und der Marktresonanz Geld in beträchtlicher Höhe verliehen. Jetzt ist auch sie gefordert. Mit ihrer Unterstützung sollte ein Notverkauf forciert werden; hierbei ist der Verkaufserlös i. d. R. höher als bei einer zwangsweisen Verwertung.

Hallo,

leider ist nicht klar geworden, wo genau die Probleme liegen. Sie kann die Raten für den Hauskredit nicht mehr bedienen ? Hat die Bank den Kredit gekündigt ?

Die Bank kann in Höhe der Grundschuld/Hypothek, die sie eingetragen hat, die Zwangsvollstreckung betreiben. Vorrangig bezüglich des belasteten Hauses. Wenn dabei nicht genug herauskommt, könnte auch in das restliche Vermögen vollstreckt werden.

Ob das Haus jetzt noch verschenkt werden kann, kann ich nicht sagen.

Viel Glück

Barmer