Guten Tag, habe da eine Frage, aber erst einmal möchte ich die Situation beschreiben. Ich als Sohn, bin von meinem verstorbenen Vater als Alleinerbe bedacht worden. Habe noch eine Schwester, der laut Gesetz ein Pflichtteil zusteht. Alles soweit gut, habe aber noch von meinem Vater erfahren, das er von seinem Bruder( Mein Onkel) noch eine hohe Summe zurückbekommt, die er Ihm vor einigen Jahren geliehen hatte. Habe in den Unterlagen eine Art Schuldschein, mit Datum und Unterschrift gefunden, wo sein Bruder sich verpflichtet, das Geld zurück zu zahlen. Da ich als Erbe verpflichtet bin für die Feststellung eines ungewissen und für die Verfolgung eines unsicheren Rechts zu sorgen, habe ich durch einen Rechtsanwalt Meinen Onkel angeschrieben, da ich Ihn telefonisch nicht erreichen konnte und er nicht auf Briefe geantwortet hat. Mein Onkel bestreitet es, das er noch Geld zahlen muss. Die Sache ist vor Gericht gelandet, und Mein Onkel wurde zur Zahlung der Summe verurteilt. Bevor das Urtei rechtkräftig wurde, hat Mein Onkel Privat Insolvenz angemeldet. Das hat bedeutet, Kein Geld bekommen, sondern nur Kosten. Nun Meine Frage: Werden die Kosten für Anwalt und Gericht durch die Verfolgung der Erbansprüche vom Erbe( Nachlass) abgezogen ? Meine Schwester sagt Nein, ich als Erbe muss die Kosten selber tragen, da ich Alleinerbe bin. Sie hat sich jetzt einen Anwalt genommen, um Ihre Forderung durch zu setzen. Was ist jetzt richtig ? Immerhin waren die Anwalts und Gerichtskosten über 15000,- Euro
Danke für gute Antworten auf Meine Frage