Muss Vermieter für Kosten für ein zusätzliches Schloss an der Wohnungstür aufkommen?

1 Antwort

Dazu ist der Vermieter nicht vepflichtet, weil du die Wohnung in dem Zustand angemietet hast (also mit dem jetzigen Schloss). Das heißt aber selbstverständlich nicht, dass er dir nicht auf Kulanzbasis entgegenkommen könnte und zumindest einen Teil der Kosten übernehmen könnte. Bevor du dich allerdings an den Einbau des neuen Schlosses machst, würde ich dringend dazu raten, den Vermieter zu informieren. Denn falls er den Einbau nicht genehmigt, musst du nachher noch nach deinem Auszug alles wieder in den alten Zustand bringen.