Muss verloren gegangener Strom vom Hauseigentümer gezahlt werden?

2 Antworten

Der offizielle Übergabepunkt für die Verantwortung der Stromversorgung in die Hände eines Hausbesitzers ist der Punkt, an dem das Kabel in das private Grundstück eindringt. Der Stromzähler ist nicht der Übergabepunkt, er ist nur eine Messstelle, die aus praktischen Gründen an einer gewissen Stelle angebracht wurde.

Die Verlegung von Kabeln und ihre Isolierung bzw. Führung obliegt dem Grundstückseigentümer im Rahmen gesetzlicher Vorgaben.

Sofern also ein Stromleck an einer Leitung auf einem privaten Grundstück, aber vor dem Stromzähler festgestellt wird, ist der Grundstückseigentümer für die Behebung des Schadens und die Entrichtung von Verbrauchskosten verantwortlich. Es ist mir zwar unklar, wie das nun konkret beziffert werden soll, wenn es ja keinen Zähler zwischen Straßenverteiler und Hauszähler gibt, aber die Sachlage ist recht klar aufzuteilen.

Da geht es wohl um Stromklau !!!

Und da verstehen die Energieversorger zur Recht keinen Spaß. Folglich wird das wohl genau ermittelt werden, denn der Stromversorger wird das nicht hinnehmen wollen.

Im übrigen hat TopJob völlig recht - physikalisch geht das nicht, und was du mit undichter Stelle umschreibst, ist ein illegaler Stromverbraucher, der da dran hängt. Und noch eines ist in deiner Frage sehr merkwürdig - man kann einen solchen Verbrauch nur mit einer Messeinrichtung messen, also da muss es noch mehr an Informationen geben ???? Du hast hier nicht alles gesagt, was du weißt.