Muss notfalls der Mann zahlen, wenn die Ehefrau ihre Zahnarztkosten nicht zahlt?
Meine Frau lebt mit mir im gesetztlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Sie hat sich bei ihrem Zahnarzt die Zähne von Grund auf sanieren lassen und muss daher mehrere tausend Euro selbst zahlen. Weil sie das nicht will oder kann, hat sie wohl ein Problem. Kann aber der Zahnarzt mich in Anspruch nehmen, und zwar allein deswegen, dass ich der Ehemann meiner Frau bin?
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Die Zugewinngemeinschaft ist rechtlich gesehen eine Sonderform der Gütertrennung und deshalb kann der Zahnarzt Dich nach meinem Verständnis für die Deiner Frau gegenüber erbrachten Leistungen nicht in Anspruch nehmen.
Kein Ehepartner haftet für die Schulden des anderen in der Zugewinngemeinschaft.