muss mein freund die komplette miete übernehmen?
hallo, hätte da mal eine frage ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen ich bin harz4 empfängerin und mein freund arbeitet er verdient 1400 im monat wir wollen aber zusammen ziehen da wir eine gemeinsame tochter (9monate) alt. nun meine frage wird mein anteil weiterhin von der arge gezahlt oder muss mein freund die gesamte miete zahlen??? bitte um hilfe danke im vorraus.
mfg glückliche muttii
2 Antworten
Wenn ihr zusammenzieht, dann werdet Ihr nach einer Übergangsfrist als Bedarfsgemeinschaft bewertet und damit wird das Einkommen Deines Partners bei der Hartz IV Berechnung mit berücksichtigt . Mit wieviel Hartz IV Du danach rechnen kannst, das könnt Ihr selbst abschätzen, wenn Ihr Eure persönlichen Daten in einen Hartz IV Rechner eingebt .
Du beziehst dich hier auf das eine Jahr "Probezeit",die der Gesetzgeber im §7 Abs.3a SGBII einräumt. Diese Probezeit greift hier aber nicht,da beide schon ein gemeinsames Kind haben.
... das nennt man dann Bedarfsgemeinschaft und dein Freund ist unterhaltspflichtig für dich und dein Kind. Du schreibst nicht ob die 1400,- € netto oder brutto sind, sind sie brutto, könnte es sein das ihr vielleicht noch etwas Geld von der Arge bekommt.