muss mein freund die komplette miete übernehmen?

2 Antworten

Wenn ihr zusammenzieht, dann werdet Ihr nach einer Übergangsfrist als Bedarfsgemeinschaft bewertet und damit wird das Einkommen Deines Partners bei der Hartz IV Berechnung mit berücksichtigt . Mit wieviel Hartz IV Du danach rechnen kannst, das könnt Ihr selbst abschätzen, wenn Ihr Eure persönlichen Daten in einen Hartz IV Rechner eingebt .

Du beziehst dich hier auf das eine Jahr "Probezeit",die der Gesetzgeber im §7 Abs.3a SGBII einräumt. Diese Probezeit greift hier aber nicht,da beide schon ein gemeinsames Kind haben.

0

... das nennt man dann Bedarfsgemeinschaft und dein Freund ist unterhaltspflichtig für dich und dein Kind. Du schreibst nicht ob die 1400,- € netto oder brutto sind, sind sie brutto, könnte es sein das ihr vielleicht noch etwas Geld von der Arge bekommt.