Muss man zahlen, wenn Gläubiger eine Quittung nicht erteilt?

1 Antwort

Wer eine Zahlung zu leisten hat, der kann eine Quittung fordern.

Wenn er die nicht geben will würde ich ihm die Alternative vorschlagen, dass ich das Geld beim Amtsgericht deponiere und er sich dort gegen Quittung abholen kann.

Das Grundgeschäft (der Kaufvertrag) würde dadurch nciht mehr zum kippen kommen. denn Einigung und übergabe haben schon stattgefunden. es geht nur noch um das Erüllungsgeschäft der Zahlung