Muss man Vermieter fragen, ob man Tür abschleifen darf?

2 Antworten

Mit dem Abschleifen der Türe würde ich warten, bis ihr den Vermieter erreicht und bis dahin die Tür entweder nicht bewegen oder vorsichtshalber aushängen. Wird die Tür abgeschliffen, kann die Wohnung nicht mehr in den Grundzustand versetzt werden. Ich würde Vermieter kontaktieren und die Lage mit ihm besprechen. Vielleicht freut sich der ja über den neuen Boden und steuert sogar etwas zu den Renovierungskosten bei. Dann dürfte auch das Abschleifen der Türen kein Problem darstellen.

Im allgemeinen ist eine Mietwohnung bei Auszug in der ursprünglichen Form wieder zurückzugeben. Es kann also nicht nur die Entfernung des Parketts erforderlich sein, sondern auch die Herstellung der Tür im Originalzustand.

Ich würde hier empfehlen, mit dem Vermieter über das Thema zu sprechen und schriftlich die Zustimmung zu diesen Punkten festzuhalten. Insbesondere wäre auch festzuhalten, was mit dem Parkett bei Auszug passieren soll.

Idealerweise könnte man folgendes vereinbaren

  • Der Vermieter steuert einen Betrag pro m² Verlegefläche zu und stimmt der ausgewählten Art und Qualität von Parkett zu.

  • Das Parkett verbleibt auch nach Auszug in der Wohnung.

  • Anpassungen von Türen oder Verlegungen von Leitungen bleiben beim Auszug bestehen.

Damit wäre die Lage für alle Seiten verbindlich und klar geregelt.