Muss man sich an die Abschreibungstabelle auch halten, wenn man Nutzungsdauer verlängern möchte?
Ich weiß, dass man bei der Abschreibung keine kürzere Nutzungsdauer verwenden darf, als in den geltenden Tabellen, da man ja ansonsten seinen Gewinn unzulässig schmälert. Aber wie ist da im umgekehrten Fall, wenn man die Nutzungsdauer verlängern möchte?
1 Antwort

Das ist so nicht ganz richtig.
Die amtlichen AfA Tabellen stellen einen Anhaltspunkt da, bei dem es keine Diskussionen gibt.
Wer nachweisen kann, das die Gegenstände bei ihm wegen der besonderen Nutzungsbedingungen länger, aber auch kürzer halten, kann das so machen, muss eben auch die Nachweise liefern.
Wenn z. B. eine Maschine unbedingt erforderlich ist, aber nur selten genutzt wird, kann man verlängern.
Läuft die gleiche Maschine dagegen im 2-, oder3-Schicht betrieb, kann die Nutzungsdauer auch kürzer sein.