muss man norwegische Steuerschulden auch zurückbezahlen wenn man das Land verlässt und zurück zieht

4 Antworten

Da Norwegen kein EU Land ist, gilt die Vereinbarung der EU Länder um die gegenseitige Unterstützung hier nicht.

Aber trotzdem wäre ich damit vorsichtig und würde denen lieber eine Ratenzahlung vorschlagen.

Auch die Schweiz findet solche Dinge nicht besonders prickelnd. Vor allem, weil Du dort natürlich Ausländer bist und nicht den gleichen Rechtschutz wie Schweizer genießt.

Schon allein die Frage, ob Steuerschulden zurückgezahlt werden müssen, lässt mich stutzen.

Ich erwähne aber jetzt gar nicht mal den moralischen Aspekt der Schuldentilgung, sondern denke eher an den "Vertrag
zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und dem Königreich Norwegen
über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung
gerichtlicher Entscheidungen und anderer Schuldtitel
in Zivil- und Handelssachen."

Inwieweit das für Dich interessant ist, kannst nur Du allein entscheiden.

Die wesentliche Frage ist, ob der Anspruch noch gilt, d.h. welche Verjährung in Norwegen für Steuerschulden von Firmen besteht. Wenn es sich um eine abgewickelte Insolvenz handelt, dürfte mit dem Insolvenzverfahren doch auch die Frage der Steuerschulden mit dem Unternehmen untergegangen sein, oder?

Ich verstehe jetzt nicht so ganz den Zusammenhang zwischen der Firmeninsolvenz und der privaten Verpflichtung. Warst Du Gesellschafter mit persönlicher Haftung? Was sagt das Insolvenzverfahren in Bezug auf Steuerschulden?

Die Frage nach der Verjährung wird sich wohl nicht stellen. Schließlich weiss auch die norw. Steuerverwaltung, wie diese zu unterbrechen ist.

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Das ist meines Erachtens keine Frage die in Erwägung zu ziehen wäre. Jede Art von Schulden erst Recht Steuerschulden sollten beglichen werden, unabhängig davon ob man ein das Land verlässt oder nicht.