Muss man neuen Mietvertrag für vermietete Wohnung machen, wenn diese in Familie übertragen wird?
Wenn im Zuge der vorzeitigen Erbauseinandersetzung eine Wohnung, die vermietet ist, an die Tochter übertragen wird, braucht man dann gegenüber dem Mieter einen neuen Mietvertrag oder reicht es, wenn bisherige Eigentümer neue Bankverbindung und Namen mitteilt. Nimmt der neue Eigentümer die Stellung des alten Vermieters ein?
1 Antwort

Nach BGB ändert sich für den Mieter durch den Eigentümerwechsel gar nichts.
Ich würde als neuer Eigentümer eine "Ergänzung zum Mietvertrag" aufsetzen, in dem die Daten von neuem Vermieter und dem Mieter zusammengefasst werden, der die weitere Gültigkeit des alten Mietvertrags betont und festlegt, ab welchem Zeitpunkt die Miete an das angegebene Konto zu leisten ist.
Das sorgt eventuellen Missverständnissen vor und man kann auch den Mieter persönlich kennenlernen.