Muß man nach Heirat Bezugsrecht bei Lebensversicherung ändern, o. gehts autom. über auf Ehepartner?
Wenn man vor der Ehe als Berechtigter für den Fall des Todes bei der Lebensversicherung die Eltern eingetragen hat, muß man das nach Eheschließung ändern? Oder ist dann sowieso der Ehepartner erbberechtigt?
2 Antworten
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei einer Lebensversicherung erhält der Versicherungsnehmer die Versicherungssumme oder der der als Bezugsberechtigter eingetragen ist. Daran ändert auch ein Heirat nichts. Nur wenn niemand als Bezugsberechtigter eingetragen ist, greift das Erbrecht.

Das kommt drauf an.
Wenn in der Lebensversicherung steht: "Bezugsberechtigt ist Emilia Gaotti" dann bekommt die das Geld, egal ob sie noch ehefrau ist, oder nicht.
Steht im Vertrag: "bezugsberechtigt st meine Ehefrau" dann wird natürlch die in dem Moment aktuelle Ehefrau das Geld bekommen.