Muss man für die Vermietung von Monteurzimmer direkt an ein Unternehmen ein Gewerbe anmelden (wegen der Rechnungsstellung)?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein Gewerbe muss man nur anmelden, wenn man eines ausüben möchte.

Die Vermietung eines Zimmers ist aber Vermietung und kein Gewerbe.

Und "Rechnungsstellung" hat damit schon mal gar nichts zu tun.

Du hast die Anfrage des Unternehmens vermutlich falsch verstanden.

Die wollen einen Beleg für die Buchhaltung. Am liebsten noch mit Umsatzsteuerausweis, weil die das gewohnt sind. Ersteres geht (Quittung). Aber von dir als Privatperson und natürlich ohne Umsatzsteuerausweis. Idealerweise sollte der Prüfer, der das Unternehmen prüft, gar nicht auf die Idee kommen, dass das, was du da machst, gewerblich sein könnte.

Es ist dabei nicht ganz unwichtig, was du machst. Wenn du auch nur eine Wohnung kurzfristig an Monteure oder andere, die vorübergehend dort wohnen vermietest und dabei als Gewerbe auftrittst, also entsprechend wirbst, wird das zum Grenzfall oder ist gewerblich.

Schau dir auch das an: http://www.steuer-gonze.de/web/index.php/steuertips/privatpersonen/haus-und-grundbesitzer/499-abgrenzung-vv-und-gewerbe

Es hängt also davon ab.

"(Quittung)"

Eine Quittung ist ein Beleg dafür, dass eine Zahlung auch tatsächlich geflossen und vom Zahlungsempfänger angenommen wurde. Dass man also "quitt" ist.

Oben ging es noch um Rechnung.

Wenn du auch nur eine Wohnung kurzfristig an Monteure oder
andere, die vorübergehend dort wohnen vermietest und dabei als Gewerbe
auftrittst, also entsprechend wirbst, wird das zum Grenzfall oder ist
gewerblich.

Laut Sachverhalt wird die Wohnung an ein Unternehmen vermietet, nicht an Monteure. Da ist weit und breit keine Gwewerblichkeit zu erkennen.

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@EnnoWarMal

Weit und breit??? Ich finde es Wahnsinn, was du aus einem Satz, der in die Überschrift reinpasst, rauslesen kannst aber egal: du bist der Fachmann!

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