Muß man Finderlöhne eigentlich bei Steuererklärung angeben,wenn nicht unbeachtlich in der Höhe?
Sind Finderlöhne die man erhält steuerfrei- so wie Gewinne aus der Lotterie? Oder muß man das bei der Steuer angeben?
1 Antwort
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Nein, Finderlöhne sind nicht steuerpflichtig. Sie sind "zufällig" wie Lotto-, Toto- und Preisausschreibengewinne (im Gegensatz zum Gewinnerpreis bei z. B. "Schlag den St. Rabe").
Siehe auch mit umfangreichen Beispielen für gelegentliche Vermietung u.a. die Behandlung von Einkünften aus sonstigen Leistungen: http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-13509.xhtml?currentModule=steuern