Muss man Eltern finanziell unterstützen, auch wenn sie nachweisslich nicht mit Geld umgehen können?
Die Eltern einer guten Freundin können einfach nicht mit Geld umgehen. Sie waren mal ziemlich reich, dann haben sie das ganze Geld verprasst, dann hatten sie wieder etwas mehr Geld, dann waren sie wieder fast pleite und so weiter. Es ist bei denen ein ständiges Auf und Ab. Jetzt ist es aber so schlimm, dass sie Grundsicherung beantragen mussten. Der Staat will jetzt an das Geld von meiner Bekannten. Die wiederum hat keine Lust, dass Ihr Geld von ihren Eltern verschleudert wird (Generell würde sie gerne Ihre Eltern unterstützen, aber sie können einfach nicht mit Geld umgehen). Gibt es einen Weg, die Eltern zu unterstützen aber auf eine sichere Art und Weise?
3 Antworten
mein Tipp dazu:
Grundsätzlich sind nicht nur Eltern gegenüber ihren Kindern zum Unterhalt verpflichtet, sondern auch umgekehrt können Kinder ihren Eltern gegenüber zum Unterhalt verpflichtet sein. Dies ergibt sich aus den §§ 1601 ff. BGB.
In erster Linie ist es oft so, dass die Sozialleistungsträger den bedürftigen Eltern gegenüber leisten um den Lebensstandard zu sichern, § 94 SGB XII. Die Leistungsträger können dann aber bei den unterhaltsverpflichteten Kindern Regress nehmen, das heißt also das Geld zurückerstatten lassen.
Für den Unterhaltsanspruch gelten zunächst die allgemeinen familienrechtlichen Vorschriften, so dass neben der Bedürftigkeit der Eltern auch die Leistungsfähigkeit der Kinder gegeben sein muss. Diesem muss nicht nur der Selbstbehalt verbleiben, sondern es können auch vorrangige Unterhaltspflichten gegenüber den eigenen Kindern oder dem Ehegatten bestehen, § 1609 BGB. Auch hat die eigene Altersvorsorge grundsätzlich Vorrang vor dem Elternunterhalt.
unter frag einen anwalt musst du "entmündigung"eingeben.dort sind viele solcher fälle als beispiel.
gefunden unter:http://www.frag-einen-anwalt.de/forumtopic.asp?topicid=66189&rechtcheck=2
Den Betrag, den das Amt festsetzt, wird sie wohl zaqhlen müssen, denn für eine Pflegschaft für Finanzangelegenheiten wird es wohl kaum langen.
Hallo, das hier geschilderte, hört sich sehr schlimm an. Mein Rat hierzu wäre, dies auch beim Grundsicherungsamt einmal vorzutragen und hier um Mithilfe zu bitten. Vielleicht gibt es ja die Möglichkeit -es war jedenfalls früher einmal so-, daß statt der Auszahlung von Geld für den Lebensunterhalt, Essensgutscheine ausgehändigt werden, die an div. Einkaufsläden, gebunden sind. Es wäre auf jeden Fall eine Anfrage wert, um das Geld auch für den notwendigen Zweck auszugeben. Viel Erfolg. Gruß flocke12