Muss man eigentlich den Flurdienst übernehmen auch wenn Mietvertrag keine Klausel hat?
Ein Bekannter ist zur Zwischenmiete in eine Wohnung gezogen. Jetzt wurde er schon mehrfach von dem Hausmeister angemahnt den Flurdienst zu übernehmen, obwohl sein Zwischenmietvertrag keine solche Klausel enthält. Muss er trotzdem diesen Dienst übernehmen, wenn der Grundmietvertrag dies vorsieht? Übrigens hat der Vermieter der Zwischenmiete zugestimmt.
6 Antworten
Vertragspartner ist der (Haupt-)Mieter. Er muss sich um den Flurdienst kümmern. Wenn er dafür seinen Zwischenmieter vergisst ihm diese Aufgabe zu übertragen, hat er "Pech gehabt". Der Zwischenmieter sollte dies mit seinem Hauptmieter besprechen; Ärger vermeiden ist besser als auf Rechtspositionen zu beharren.
an fredl2
Lieber Motzer. Die Frage ist sehr wohl vom 2009 aber sicher noch immer aktuell. Wer in google sucht wird auch über Fragen und Antworten von 2009/2013 informiert. WO ist das Problem ?
Desweiteren bin ich neu hier und habe die Beantwortung übers IPHONE getätigt wo leider nicht sichtbar war von wann die Frage war. (Jedenfalls nicht gleich bemerkt)
Wenn keine Meinungen von tatsächlen Experten hier etwartet werden, egal von welchem Jahr wäre es sinnvoll hier raus zu gehen und erst keine Freizeit mehr hier zu investieren. Wenn ich hier so manche Antworten lese, wird mir schwindelig. Laien sollten keine Expertenfragen beantworten.
Ich bin seit 2005 im Geschäft in der Bau Immobilien und Verwaltungsbranche und haben jeden Tag meine Erfahrungen.
Gruß Knopfle66

Wenn keine Meinungen von tatsächlen Experten hier etwartet werden, egal von welchem Jahr wäre es sinnvoll hier raus zu gehen und erst keine Freizeit mehr hier zu investieren.
Das ist wahr. Experten sollten nämlich so selbstbewusst sein, ihre eigene Nachlässigkeit
(Jedenfalls nicht gleich bemerkt)
nicht zum Anlass zu nehmen, andere zu beschimpfen.
Ich habe Dich nur hingewiesen, kann mich aber nicht erinnern, Dir auch nur in Gedanken die Qualifikation abgesprochen zu haben. Wenn Du diesen Hinweis bereits als gemotzt betrachtest... nun dann, viel Freude noch.
Ich bin seit 2005 im Geschäft
Ach, ne ganz Lustige.
Seit 2005 kann gar keiner in einem Geschäft sein. Die machen abends nämlich zu. (<- alter Anke-Engelke-Witz)
übers IPHONE getätigt
Weia. Nicht etwa übers iPhone, nein, sondern übers IPHONE. Da verneigen sich sicherlich alle.
Schau mal: Hier berichten Archäologen von einem Social-Media-Account aus den 90ern: http://www.der-postillon.com/2011/11/aus-papier-leder-und-metall-account-von.html

Vermutlich wird der Unter-/Zwischenmietvertrag auf den Mietvertrag Bezug nehmen. Alles andere wäre große Dummheit des Mieters, weil er dann auf der Differenz hängen bleibt.
Die Zustimmung des Vermieters dürfte sich auf den Zwischenmietvertragsabschluß, nicht auf den -inhalt beziehen.
Zur grundsätzlichen Einbeziehung der Hausordnung in einen (Zwischen)Mietvertrag findet Dein Bekannter hier Hinweise aus Berlin: